Staatsanwaltschaft klagt Verwandten eines Fidesz-Politikers wegen 168 Millionen Forint an
Staatsanwaltschaft klagt Verwandten eines Fidesz-Politikers wegen 168 Millionen Forint an

Staatsanwaltschaft klagt Verwandten eines Fidesz-Politikers wegen 168 Millionen Forint an

September 23, 2026
3 min. lesezeit

Die ungarische Staatsanwaltschaft hat am 21. September 2026 Anklage gegen János Tasó erhoben. Der Neffe des einflussreichen Fidesz-Politikers László Tasó soll gemeinsam mit seiner ehemaligen Ehefrau Erzsébet Cifra mehr als 168 Millionen Forint aus dem Umfeld eines kommunalen Unternehmens unrechtmäßig zugunsten verbundener Firmen verwendet haben. Im Mittelpunkt steht ein mit europäischen Mitteln finanziertes Vorhaben im Umfang von 774 Millionen Forint. Die ungarische Berichterstattung zur Anklage dokumentiert damit einen Fall, in dem politische Nähe, kommunale Entscheidungsstrukturen und die Verwaltung europäischer Gelder eng miteinander verbunden waren.

Nach Darstellung der Ermittler plante János Tasó zusammen mit Cifra illegale Auszahlungen an Unternehmen, die mit ihm verbunden waren. Cifra leitete die Buchhaltungsabteilung der städtischen Gesellschaft Nyíradonyi Vagyonkezelő. Die Staatsanwaltschaft wirft beiden vor, ihre jeweiligen Positionen genutzt zu haben, um Zahlungen vorzubereiten oder zu ermöglichen, die der kommunalen Gesellschaft einen Schaden von mehr als 168 Millionen Forint zufügten.

Der Fall betrifft damit nicht nur eine einzelne Unterschlagung, sondern den Umgang mit öffentlichen und europäischen Geldern innerhalb einer kommunalen Unternehmensstruktur. Das Geld stammte aus einem Projekt, dessen Gesamtwert 774 Millionen Forint betrug. Die Ermittler stießen dabei auf eine Reihe verdächtiger Zahlungen und Überzahlungen.

Ein europäisch finanziertes Projekt bildete den finanziellen Kern

Eine zentrale Rolle spielte die Firma T+C, die László Tasó gehörte. Das Unternehmen erhielt einen Auftrag im Wert von 585 Millionen Forint. Erst im weiteren Verlauf der Zahlungsabwicklung stellte die Untersuchung nach Angaben der Staatsanwaltschaft Vorgänge fest, die auf überhöhte oder sachlich nicht gerechtfertigte Zahlungen an verbundene Unternehmen hindeuteten.

Die politische Verbindung ist dabei klar umrissen: László Tasó war früher Bürgermeister von Nyíradony für Fidesz und ist heute Abgeordneter des ungarischen Parlaments. János Tasó ist sein Neffe. Die Anklage richtet sich jedoch gegen János Tasó und Erzsébet Cifra – nicht gegen den früheren Bürgermeister und heutigen Abgeordneten. Der Name des Politikers ist für die Einordnung des Falls dennoch entscheidend, weil sich die mutmaßlichen Vorgänge in einem kommunalen Umfeld abspielten, das von einem mit Fidesz verbundenen Amtsträger geprägt war.

Der mutmaßliche Mechanismus bestand nach der Ermittlungsdarstellung aus mehreren Schritten: Ein kommunales Unternehmen verwaltete ein großes, mit europäischen Mitteln finanziertes Vorhaben. Innerhalb dieser Gesellschaft verfügte Cifra über die Leitung der Buchhaltung. Gleichzeitig stand mit T+C ein Unternehmen im Zentrum, das László Tasó gehörte und einen Auftrag über 585 Millionen Forint erhalten hatte. Anschließend wurden Zahlungen geprüft, bei denen die Ermittler Überzahlungen und Verbindungen zu den Beschuldigten feststellten.

Die Anklage legt politische Nähe und finanzielle Vorteile nebeneinander

Die Beschuldigten sollen die Auszahlungen nach Auffassung der Staatsanwaltschaft zugunsten der mit János Tasó verbundenen Firmen geplant haben. Betroffen war die kommunale Gesellschaft, aus deren Mitteln die Zahlungen geleistet werden sollten. Der finanzielle Vorteil lag damit bei den begünstigten Unternehmen, während der Schaden bei der kommunalen Struktur und damit im Bereich öffentlicher Mittel entstand.

Besonders schwer wiegt, dass ein Teil des betroffenen Projekts aus europäischen Geldern finanziert wurde. Die mutmaßlichen Überzahlungen betrafen somit nicht allein interne Mittel eines kommunalen Betriebs. Sie standen im Zusammenhang mit einem Vorhaben, für das insgesamt 774 Millionen Forint bereitgestellt worden waren.

Die Staatsanwaltschaft beantragt für János Tasó eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten. Für seine ehemalige Ehefrau Erzsébet Cifra fordert sie zwei Jahre Haft. Über die strafrechtliche Verantwortung der beiden ist damit noch nicht abschließend entschieden; fest steht zunächst, dass die Staatsanwaltschaft die Vorgänge als groß angelegte Veruntreuung behandelt und Anklage erhoben hat.

Der Fall steht für die politische Infrastruktur der Mittelvergabe

Der Vorgang zeigt nach der vorliegenden politischen Einordnung, welche Voraussetzungen die Regierungszeit von Viktor Orbán für eine intransparente Verwendung staatlicher und europäischer Gelder geschaffen hat. Davon konnten demnach auch Personen profitieren, die über begrenzte, aber konkrete Machtbefugnisse verfügten und dem Umfeld von Fidesz angehörten. Im vorliegenden Fall verbanden sich die kommunale Gesellschaft, die Buchhaltung, ein großer Projektauftrag und familiäre Nähe zu einem früheren Bürgermeister und amtierenden Parlamentsabgeordneten.

Gleichzeitig besitzt die Anklage eine zweite Bedeutung für Ungarn. Dass János Tasó und seine ehemalige Ehefrau trotz ihrer Verbindung zu einem früheren Machtumfeld strafrechtlich verfolgt werden, ist ein positives Signal: Politische Beziehungen bieten in diesem Verfahren zumindest keine erkennbare Garantie für Straffreiheit oder Schutz vor strafrechtlicher Verantwortung. Vor dem Hintergrund des Kurses der neuen Regierung von Péter Magyar, die den Abbau des korrupten Systems anstrebt, wird der Fall damit zu einem Prüfstein für die Fähigkeit des Staates, die Unabhängigkeit der Justiz und die Unausweichlichkeit rechtlicher Folgen bei Missbrauch öffentlicher Gelder wiederherzustellen.

Entscheidend bleibt die konkrete finanzielle Kette: Ein Projekt über 774 Millionen Forint, ein Auftrag über 585 Millionen Forint an die Firma T+C und anschließend festgestellte verdächtige Zahlungen und Überzahlungen von mehr als 168 Millionen Forint. Die Staatsanwaltschaft hat dafür János Tasó und Erzsébet Cifra angeklagt und Haftstrafen beantragt. Damit ist der gegenwärtig bestätigte Kern des Falls die strafrechtliche Aufarbeitung mutmaßlicher Auszahlungen aus einer kommunalen Gesellschaft im Zusammenhang mit europäischen Mitteln.

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