Eine historische Villa in Budapest wurde Ende 2018 für 198 Millionen Forint verkauft – nach damaligem Wechselkurs rund 540.000 Euro. Eine Bewertung setzte den Wert des Objekts jedoch auf 630,9 Millionen Forint an, beinahe zwei Millionen Euro. Käufer war eine Gesellschaft des Medienunternehmers Philip Rákay, der als Unterstützer der ungarischen Regierungspartei Fidesz und als Moderator zahlreicher Parteiveranstaltungen bekannt ist.
Später gelangte die Immobilie in eine Struktur, die mit einem privaten Investmentfonds des Unternehmers Gellért Jászai verbunden ist. Jászai steht an der Spitze des Telekommunikations- und Technologiekonzerns 4iG, der während der Regierungszeit von Viktor Orbán stark gewachsen ist. Der Vorgang wirft damit nicht nur Fragen zum ursprünglichen Verkaufspreis auf, sondern auch dazu, wie sich die tatsächlichen Eigentumsverhältnisse über Jahre nachvollziehen lassen.
Ein Verkauf mit großem Preisabstand
Die Villa wurde im Dezember 2018 nach einer Ausschreibung von der Budapester Stadtverwaltung veräußert. Damals stand die Stadt unter der Führung von István Tarlós. Den Zuschlag erhielt ein Unternehmen aus dem Umfeld Rákays. Der erzielte Preis entsprach nach der im Bericht genannten Bewertung nur etwa einem Drittel des angenommenen Immobilienwerts.
Ein solcher Abstand zwischen Verkaufssumme und Bewertung ist für sich genommen kein Beweis für eine rechtswidrige Transaktion. Er macht jedoch die Bedingungen des Verfahrens entscheidend: Welche Bewertungsgrundlage wurde verwendet, welche Teilnahmebedingungen galten für die Ausschreibung und warum setzte sich gerade dieses Angebot durch? Der Bericht des ungarischen Nachrichtenportals Telex beschreibt den Fall als Beispiel für intransparente Geschäfte mit wertvollen kommunalen Immobilien.
Bei dem Objekt handelt es sich um eine historische Immobilie in einer gehobenen Lage der ungarischen Hauptstadt. Dadurch erhält der Preisvergleich zusätzliches Gewicht: Es geht nicht um ein gewöhnliches Grundstück, sondern um städtisches Eigentum mit besonderem architektonischem und wirtschaftlichem Wert.
Der Weg in einen Investmentfonds
Nach dem Erwerb blieb die Villa nicht dauerhaft in der ursprünglichen Gesellschaft Rákays. Sie wurde später auf undurchsichtige Weise an einen privaten Investmentfonds übertragen, der mit Gellért Jászai verbunden ist. Der Bericht legt nahe, dass die Konstruktion über Fonds und mehrere Gesellschaften die direkte Zuordnung des Vermögenswerts erschwerte.
Private Investmentfonds können in Ungarn Eigentümer von Immobilien und Unternehmen sein. Ihre Beteiligungsstrukturen sind für die Öffentlichkeit häufig schwerer einzusehen als die Angaben klassischer Gesellschaftsregister. Werden zusätzlich mehrere Firmen zwischengeschaltet, kann sich die wirtschaftliche Kontrolle eines Objekts deutlich weniger klar darstellen als sein formaler Eigentümer. Das ist zunächst eine Frage der Transparenz, nicht automatisch ein Beleg für eine Straftat.
Im vorliegenden Fall führt die Eigentumsspur von einem kommunalen Verkauf zu einem Fidesz-nahen Medienakteur und anschließend in das Umfeld eines Unternehmers, dessen Konzern unter Orbáns Regierung expandierte. Diese Abfolge erklärt, warum der Vorgang politisch sensibel ist. Sie zeigt zugleich die Grenzen öffentlicher Informationen: Aus den bekannten Eigentümerwechseln lässt sich nicht ohne weitere Belege ableiten, wer den Verkauf letztlich veranlasste oder ob bei ihm Gesetze verletzt wurden.
Ein Fall im größeren politischen Umfeld
Rákay ist in Ungarn vor allem als Medienpersönlichkeit und Veranstaltungsmoderator mit Nähe zur Fidesz bekannt. Die Verbindung zu ihm verleiht dem Geschäft deshalb eine politische Dimension, auch wenn seine bloße Nähe zur Partei keinen Nachweis für eine unrechtmäßige Begünstigung darstellt. Entscheidend wären die Unterlagen zur Ausschreibung, die vollständigen Bewertungsberichte und die Verträge über die späteren Übertragungen.
Der Fall wird zudem in ein Umfeld weiterer Vorwürfe gegen Rákay eingeordnet. Dabei geht es laut der vorliegenden Berichterstattung um laufende Ermittlungen im Zusammenhang mit Grundstücksgeschäften und dem Umgang mit öffentlichen Mitteln. Konkrete Einzelheiten zu diesen Verfahren und ein gerichtlicher Nachweis einer Schuld liegen hier nicht vor. Sie dürfen daher nicht als Beweis für die Rechtmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit des Villenverkaufs behandelt werden.
Politisch bedeutsam ist der Vorgang vor allem deshalb, weil er zwei Ebenen verbindet: den Verkauf eines wertvollen kommunalen Vermögens zu einem deutlich niedrigeren als dem genannten Bewertungswert und eine spätere Eigentümerstruktur, in der der wirtschaftlich Berechtigte nur schwer erkennbar sein kann. Die offene Frage lautet, ob die zuständigen Behörden die Unterlagen vollständig offenlegen und damit erklären können, wie der Preis zustande kam und wer heute tatsächlich über die Budapester Villa verfügt.
