Udo Di Fabio sieht eine Frau im Amt des Bundespräsidenten als sympathische Vorstellung, aber nicht als politische Pflicht. Das sagte der frühere Richter des Bundesverfassungsgerichts dem Tagesspiegel, während über die Nachfolge im höchsten Staatsamt und über eine mögliche erste Frau in Schloss Bellevue diskutiert wird.
Di Fabio wird für das Amt selbst mitgedacht, doch die Aussage ordnet die Frage nicht als feste Vorgabe ein, sondern als Ergebnis politischer Abwägung. Gewählt wird der Bundespräsident nicht direkt vom Volk, sondern von der Bundesversammlung.
Der Jurist sagte: „Die meisten Menschen denken nicht in Gruppen- oder Geschlechterparitäten“. Zugleich betonte er, dass das Recht eingreifen müsse, wenn Menschen wegen eines Gruppenmerkmals benachteiligt werden.
Im Zentrum der Verfassungsordnung stehe der einzelne Mensch, so Di Fabio. Maßgeblich seien Fähigkeiten und Stärken, aber auch Verletzlichkeit, Schwächen und Persönlichkeit.
Zur Einordnung erinnerte er an Debatten aus den frühen 1970er-Jahren. Damals hätten einige Aktivisten Quoten für Arbeiterkinder verlangt, weil diese in Führungspositionen unterrepräsentiert gewesen seien; überzeugt habe ihn das nicht.
Für die Auswahl im Bundespräsidentenamt nennt der Artikel zudem öffentliche Integrationskraft, verfassungsrechtliche Autorität und die Fähigkeit, unterschiedliche gesellschaftliche Gruppen anzusprechen. Die Debatte dreht sich damit zugleich um Repräsentation und um individuelle Eignung.