Nahaufnahme eines deutschen Formulars zur Erbschaftsteuer mit Münze, Stift und Euro-Banknoten.
"Das aktuelle Erbschaftssteuersystem ist ungerecht", sagt Wirtschaftsjuristin Julia Jirmann. Das Bundesverfassungsgericht prüft, ob Steuervorteile für große Unternehmenserbschaften zulässig sind.13.10.2026 | 5:29 min

Bundesverfassungsgericht prüft Steuerprivilegien für Betriebsvermögen

Oktober 16, 2026
1 min. lesezeit

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe prüft, ob die steuerliche Bevorzugung von Betriebsvermögen bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Am Dienstag verhandelt der Zweite Senat über eine Verfassungsbeschwerde gegen die unterschiedliche Behandlung von Privat- und Betriebsvermögen.

Ausgangspunkt des Verfahrens ist ein Erbe, der von seiner Tante ein Wertpapierdepot und privates Vermögen erhalten hat und dafür Erbschaftsteuer zahlen musste. Er hält es für ungleich, dass Erben großer Unternehmen unter den geltenden Regeln oft weitgehend verschont bleiben.

Der Beschwerdeführer war mit seinem Anliegen vor den Finanzgerichten gescheitert und zog dann nach Karlsruhe. Das Gericht prüft mehrere Vorschriften des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes sowie eine Regelung des Bewertungsgesetzes.

Im Streit steht nicht die Höhe der Erbschaftsteuer insgesamt, sondern die Sonderbehandlung von Betriebsvermögen. Nach geltendem Recht können solche Vermögenswerte weitgehend verschont werden; in manchen Fällen ist sogar eine vollständige Befreiung möglich.

Liegen geerbte Betriebsvermögen unter 26 Millionen Euro, können sie laut Artikel bis zu 85 Prozent steuerfrei bleiben. Bei Vermögen über dieser Schwelle kann unter bestimmten Bedingungen ebenfalls eine vollständige Freistellung möglich sein, wenn der Erbe als bedürftig gilt.

Die Debatte reicht damit weit über den Einzelfall hinaus. Nach Angaben des Artikels erreichten die Einnahmen aus Erbschaft- und Schenkungsteuer im Jahr 2025 mit 21,4 Milliarden Euro einen Rekordwert, vor allem wegen großer Vermögenstransfers.

Die Wirtschaftsjuristin Julia Jirmann bezeichnete das System als unfair. Sie sagte: „Das aktuelle Erbschaftssteuersystem ist ungerecht“.

Der Netzwerk für Steuergerechtigkeit kritisiert die bestehenden Privilegien ebenfalls und sieht darin einen Verstoß gegen das Gleichheitsprinzip. Befürworter der Ausnahmen argumentieren dagegen, ohne sie müssten Erben Unternehmen verkaufen; zudem könnten Arbeitsplätze verloren gehen.

Eine Entscheidung des Gerichts wird für nächstes Jahr erwartet.

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