Die Bundesregierung will die elektronische Bekanntgabe von Steuerbescheiden mit einem Entwurf des Jahressteuergesetzes deutlich ausweiten. Die neuen Regeln in der Abgabenordnung sollen für Verwaltungsakte gelten, die nach dem 31. Dezember 2026 erlassen werden.
Praktisch würde das einen Start ab 2027 bedeuten. Steuerbescheide sollen dem Entwurf zufolge nicht per E-Mail verschickt, sondern elektronisch zum Abruf bereitgestellt werden, etwa über ein Konto bei Mein Elster oder über angebundene Steuersoftware.
Entscheidend soll künftig sein, ob Empfängerinnen und Empfänger ein aktives Elster-Konto bei der Finanzverwaltung haben. Ob die Steuererklärung zuvor digital oder auf Papier abgegeben wurde, soll dafür nicht mehr maßgeblich sein.
Die Regelung ist als Soll-Vorschrift angelegt. Die Finanzverwaltung kann im Einzelfall weiterhin einen Bescheid per Post verschicken, und auch Ausnahmen etwa bei fehlendem Internetzugang oder aus gesundheitlichen Gründen sollen möglich bleiben.
Anträge auf postalische Bekanntgabe sollen ab 2027 grundsätzlich nur noch über die vorgesehenen elektronischen Schnittstellen berücksichtigt werden; für Härtefälle sind besondere Regeln vorgesehen. Der Gesetzentwurf befindet sich noch im Verfahren, Details können sich bis zum endgültigen Beschluss ändern.
