Zum 1. Juli lag in Deutschland gegen 148.311 Menschen ein offener Haftbefehl vor. Die Bundesregierung teilte die Zahl auf eine parlamentarische Anfrage des AfD-Abgeordneten Sebastian Münzenmaier mit.
Im vergangenen Jahr wurden 129.897 Ausschreibungen zu offenen Haftbefehlen erledigt. Im selben Zeitraum kamen 128.650 neue Ausschreibungen im zentralen polizeilichen Informationssystem hinzu.
Von den insgesamt Gesuchten hatten 11,2 Prozent ausschließlich die deutsche Staatsbürgerschaft. 1,5 Prozent waren deutsche Doppelstaatler, 87,9 Prozent besaßen ausschließlich eine oder mehrere ausländische Staatsangehörigkeiten oder ihre Staatsangehörigkeit war unbekannt.
Zum 1. April 2025 bestanden Ausschreibungen zu 148.515 Menschen. Bei den neu erfassten offenen Haftbefehlen lag der Anteil deutscher Staatsangehöriger 2025 bei 38,7 Prozent.
Der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Sebastian Fiedler, bezeichnete den hohen Anteil ausländischer Staatsangehöriger als „ernstzunehmenden Befund“. Zugleich sagte er, die Statistik bilde nicht den Ausländeranteil an der Kriminalität ab.
Nach Fiedlers Angaben entfällt ein erheblicher Teil der offenen Haftbefehle auf Ersatzfreiheitsstrafen wegen nicht bezahlter Geldstrafen. In Nordrhein-Westfalen sei zuletzt mehr als jeder zweite offene Haftbefehl ein solcher Fall gewesen.
Wird eine Person vor der vollständigen Verbüßung ihrer Strafe abgeschoben, kann ein Vollstreckungshaftbefehl bestehen bleiben. Er dient dann dazu, die noch offene Strafe bei einer Rückkehr nach Deutschland vollstrecken zu können.
