Immunität im Zentrum des polnischen Machtkampfs
Immunität im Zentrum des polnischen Machtkampfs

Immunität im Zentrum des polnischen Machtkampfs

November 7, 2026
3 min. lesezeit

Die polnische Staatsanwaltschaft will die Immunität des Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs, Bogdan Święczkowski, aufheben lassen und seine Festnahme sowie Untersuchungshaft ermöglichen. Medien berichteten am 6. November 2026, dass sich die Ermittlungen unter anderem auf den möglichen Einsatz der Spionagesoftware Pegasus gegen den Politiker und Anwalt Roman Giertych beziehen.

Die Vorwürfe reichen in Święczkowskis Zeit als Leiter der polnischen Staatsanwaltschaft während der Regierungsjahre der Partei Recht und Gerechtigkeit (PiS) zurück. Sie betreffen außerdem den möglichen Umgang mit Überwachungsmaterial, die Beschaffung des Überwachungssystems Hermes, personellen Druck auf Staatsanwälte sowie Konflikte um die Zusammensetzung und Arbeitsfähigkeit des Verfassungsgerichtshofs. Die Anschuldigungen sind Gegenstand eines laufenden Verfahrens und bislang kein gerichtlicher Schuldspruch.

Überwachung als politischer Streitfall

Besonders brisant ist der Pegasus-Komplex. Die Software kann Mobiltelefone umfassend ausspähen und je nach Einsatz Nachrichten, Kontakte und andere gespeicherte Informationen zugänglich machen. Im Fall Giertych prüfen die Ermittler nach den vorliegenden Berichten, ob Überwachungsdaten rechtmäßig erhoben, über ihren ursprünglichen Zweck hinaus verwendet und dem damaligen Justizminister Zbigniew Ziobro übermittelt wurden.

Giertych war als Anwalt und Politiker ein prominenter Gegner der PiS. Deshalb geht es in dem Verfahren nicht nur um den Schutz privater Kommunikation. Im Mittelpunkt steht auch die Frage, ob ein Instrument der Strafverfolgung zur Beeinflussung eines politischen Gegners eingesetzt wurde. Welche konkreten Daten erhoben wurden, wer davon Kenntnis erhielt und ob daraus dienstliche oder politische Entscheidungen folgten, muss das Verfahren klären.

Die Ermittlungen beziehen sich daneben auf das System Hermes. Untersucht wird, ob die Beschaffung gegen geltende Vergaberegeln verstieß. Weitere Vorwürfe betreffen personelle Veränderungen innerhalb der Staatsanwaltschaft. Diese sollen dazu gedient haben, Staatsanwälte unter Druck zu setzen, die der damaligen PiS-Regierung kritisch gegenüberstanden. Eine gerichtliche Feststellung, dass diese Maßnahmen rechtswidrig waren oder politischen Weisungen folgten, liegt damit noch nicht vor.

Zusammen genommen berühren die Vorwürfe die Unabhängigkeit der Strafverfolgung. Sollte ein Gericht die Anschuldigungen bestätigen, würde der Fall über eine einzelne Überwachungsmaßnahme hinausweisen: Dann stünde die Frage im Raum, ob Leitungsentscheidungen, Ermittlungen und Personalpolitik innerhalb der Staatsanwaltschaft in größerem Umfang politisch gesteuert wurden. Die PiS weist die Darstellung zurück, ihre Regierungen hätten staatliche Institutionen systematisch gegen politische Gegner eingesetzt.

Der Verfassungsgerichtshof als zweites Machtzentrum

Święczkowskis heutiges Amt verschärft den Konflikt. Der Verfassungsgerichtshof ist seit den Justizreformen der PiS ein Brennpunkt des polnischen Verfassungstreits. Umstritten sind sowohl die Ernennung einzelner Richter als auch die Frage, welche parlamentarische Mehrheit über die rechtmäßige Zusammensetzung des Gerichts bestimmen durfte.

Ein Teil der Vorwürfe gegen Święczkowski bezieht sich auf die Blockierung der Arbeit von fünf Richtern, die vom derzeitigen Sejm gewählt wurden. Parallel eskalierte der Streit innerhalb des Gerichts. Nach den vorliegenden Angaben betraten neu gewählte Richter mit Unterstützung der Polizei das Gebäude des Verfassungsgerichtshofs und beschlossen gemeinsam mit einem Teil ihrer Kollegen, Święczkowski und seinen Stellvertreter Bartłomiej Sochański von ihren Funktionen zu entheben.

Die Beteiligten bewerten diesen Vorgang gegensätzlich. Die eine Seite kann ihn als Versuch darstellen, die verfassungsmäßige Ordnung wiederherzustellen; die andere als unzulässige Einmischung in die Arbeit des Gerichts. Gerade diese konkurrierenden Rechtsauffassungen machen den institutionellen Streit so schwer lösbar: Es fehlt eine allgemein anerkannte Instanz, deren Entscheidung von allen beteiligten Lagern akzeptiert wird.

Ein Verfahren mit politischer Sprengkraft

Eine Festnahme des Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs wäre in der Geschichte der Dritten Polnischen Republik beispiellos. Dafür müsste zunächst seine Immunität aufgehoben werden. Die Staatsanwaltschaft müsste die zuständigen Stellen davon überzeugen, dass die Vorwürfe eine solche Maßnahme und die beantragte Festnahme rechtfertigen.

Der Vorgang fällt in eine ohnehin angespannte Phase. Die Regierung von Ministerpräsident Donald Tusk versucht, Entscheidungen und Ernennungen aus der PiS-Zeit überprüfen zu lassen. Ihre Unterstützer sehen darin einen notwendigen Schritt zur Aufarbeitung des Streits um die Rechtsstaatlichkeit. Kritiker aus dem rechten Lager werten die Maßnahmen als Versuch, politische Gegner aus staatlichen Institutionen zu verdrängen.

Präsident Karol Nawrocki, der von der PiS unterstützt wird und zentrale Justizvorhaben der Tusk-Regierung ablehnt, steht auf der Seite Święczkowskis. Ein Vorgehen gegen den Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs würde daher nicht nur einen juristischen Konflikt auslösen. Es könnte die Staatsanwaltschaft und die Regierung direkt gegen das Präsidentenamt, Teile des Gerichts und die rechte Opposition stellen.

Der Fall fügt sich damit in eine längere Auseinandersetzung über die Grenzen politischer Verantwortung und die Unabhängigkeit polnischer Institutionen ein. Jede neue Untersuchung aus der PiS-Zeit wird zur Machtprobe, weil Regierung, Parlament, Gerichte und Präsident unterschiedliche Vorstellungen davon vertreten, wer rechtmäßig handeln darf.

Die unmittelbare Entscheidung betrifft Święczkowskis Immunität. Die weiterreichende Frage lautet, ob Polen die Verantwortlichkeit früherer Amtsträger in einem Verfahren klären kann, das selbst von allen Seiten als legitim anerkannt wird. Gelingt das nicht, könnte der Fall die institutionelle Blockade vertiefen, statt die Regeln zu stärken, nach denen der Staat handeln soll.

Zum Bericht von naTemat

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