Die Alternative für Deutschland (AfD) bleibt vorerst als Verdachtsfall eingestuft. Das Verwaltungsgericht Köln hat entschieden, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die Partei nicht als gesichert rechtsextremistische Bestrebung einstufen und beobachten darf. Gegen diesen Beschluss des Gerichts wird nach Angaben des Bundesinnenministeriums keine Beschwerde eingelegt. Somit wird das Verfahren nicht vor das Oberverwaltungsgericht gebracht.
Das Verwaltungsgericht entschied am Donnerstag, dass zwar hinreichende Gewissheit dafür besteht, dass innerhalb der AfD Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung unternommen werden. Diese reichten jedoch nicht aus, um eine verfassungsfeindliche Grundtendenz festzustellen. Der Inlandsnachrichtendienst wird die AfD weiterhin als Verdachtsfall im rechtsextremistischen Spektrum führen.
Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums erklärte zudem, dass sich das Ministerium auf das Hauptsacheverfahren konzentrieren werde, während das Bundesamt für Verfassungsschutz das Verfahren weiterhin begleiten und vortragen wird. Laut Gutachten des Verfassungsschutzes prägt ein ethnisch-abstammungsmäßiges Volksverständnis die AfD, das viele Bevölkerungsgruppen in ihrer Menschenwürde verletzt.
Im Mai 2025 hatte das Bundesamt angekündigt, die gesamte Partei als gesichert extremistische Bestrebung einzustufen, was zur Klage der AfD führte. Die künftige Entscheidung im Hauptsacheverfahren könnte davon abhängen, ob der Verfassungsschutz zusätzliche Belege vorlegt. Bereits die Einstufung als extremistischer Verdachtsfall ermöglicht den Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel, wie Observation und die Beschaffung von Informationen über V-Leute. Diese sind Vertrauenspersonen, die Informationen aus dem beobachteten Umfeld liefern.