In der Debatte um die Abschaffung des Straftatbestands der Politiker-Beleidigung, konkret Paragraf 188 des Strafgesetzbuches (StGB), haben mehrere Bundesländer eine Streichung der Regelung abgelehnt. Die Justizministerkonferenz wird am Donnerstag über einen entsprechenden Antrag aus Sachsen beraten, der die Rücknahme des 2021 verschärften Paragrafen vorsieht.
Der Bremer Justizsenat äußerte bereits, dass Bremen den Antrag ablehnen wird. Die Einführung des Strafrechtsparagrafen sei dazu gedacht gewesen, ehrenamtlichen Kommunalpolitikern zu zeigen, dass der Staat ihre Arbeit schützen wolle und nicht als private Angelegenheit betrachte. Diese Zielsetzung bleibt auch in der aktuellen Diskussion bestehen.
Auch Nordrhein-Westfalen steht der Abschaffung kritisch gegenüber. Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) betonte, dass eine ersatzlose Streichung des Paragrafen in der gegenwärtigen Zeit das falsche Signal sende. Er verwies auf die Zunahme von Hass und Hetze, die derzeit viele ehrenamtliche Kommunalpolitiker erleiden, und stellte klar, dass der Schutz der politischen Arbeit gewahrt bleiben müsse.
Das Justizministerium Niedersachsen hat ähnliches geäußert. Eine Streichung des Paragrafen würde nach deren Auffassung nicht die Meinungsfreiheit stärken, sondern den Schutz der demokratischen Kultur gefährden.
Paragraf 188 StGB verfolgt Beleidigungen, üble Nachrede und Verleumdungen gegen Politiker, wenn diese eine erhebliche Beeinträchtigung ihres öffentlichen Wirkens zur Folge haben können. Die Diskussion über diesen Paragrafen spiegelt wider, wie sensibel der Umgang mit Äußerungen gegenüber politischen Akteuren in der heutigen Zeit ist.