Bundesjustizministerin Stefanie Hubig hat betont, dass Politiker mehr aushalten müssen als andere Bürger. In einem Interview mit dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ wies sie auf den Paragrafen 188 des Strafgesetzbuches hin, welcher die Bestrafung eines Facebook-Nutzers regelt, der Kanzler Friedrich Merz als „Lügenfritz“ bezeichnet hatte. Hubig erklärte, dass die verschärften Regelungen eine Reaktion auf die Ermordung des Regierungspräsidenten Walter Lübcke durch einen Rechtsextremisten seien.
Der besagte Paragraf 188 sieht vor, dass Beleidigungen von Politikern mit bis zu drei Jahren Haft bestraft werden können, ohne dass eine Anzeige durch die betroffene Person erforderlich ist. Hubig bekräftigte, dass der Paragraph nichts unter Strafe stelle, was nicht ohnehin schon strafbar sei, und verwies auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das erklärt, dass Politiker in einer Demokratie mehr aushalten müssen.
Das Amtsgericht Öhringen hatte in dem Fall gegen den Facebook-Nutzer einen Strafbefehl erlassen, was nun erneut die Debatte um die gesetzlichen Regelungen zur Politikerbeleidigung anheizt. In einer kürzlich stattgefundenen Justizministerkonferenz in Hamburg wurde beschlossen, die Strafbarkeit von Beleidigungen künftig nur für kommunale Amts- und Mandatsträger anzuwenden, nicht jedoch für Spitzenpolitiker.
Hubig wies darauf hin, dass Kritik an der Regierung Teil einer lebendigen Demokratie sei und dass Bürger sich keine Schwierigkeiten machen sollten, wenn sie ihre Meinung äußern.