Die schwarz-rote Koalition hat ein umfassendes Spargesetz für die Ausgaben der Krankenkassen verabschiedet, das auf eine Stabilisierung der Beiträge abzielt. Im Bundestag stimmten 318 Abgeordnete für den Entwurf, während 284 dagegen votierten. Die Reform verfolgt das Ziel, bis 2027 Einsparungen von bis zu 18,8 Milliarden Euro zu erzielen, welche durch Änderungen bei Zuzahlungen und Einschnitten bei bestimmten Leistungen erzielt werden sollen.
Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) argumentierte, dass alle Beteiligten im Gesundheitswesen einen Beitrag leisten müssen, um eine nachhaltige Finanzierung zu gewährleisten und drohende Beitragserhöhungen zu verhindern. Aktuell läuft die Debatte, ob höhere Zuzahlungen für Medikamente von 5 bis 10 Euro auf 7,50 bis 15 Euro angehoben werden und ob die Mitversicherung von Ehepartnern eingeschränkt werden soll.
Die Opposition äußerte scharfe Kritik an dem Gesetz. Grünen-Fraktionschefin Britta Haßelmann warnte vor möglichen Klinik-Insolvenzen und betonte, das Gesetz werde die Belastungen für Patienten nicht stabilisieren. Sie und andere Vertreter der Opposition wiesen darauf hin, dass das Gesetz die Versorgungsqualität im Gesundheitswesen gefährde.
Der Bundesrat folgte dem Bundestagsbeschluss und lehnte einen Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses ab. Im Rahmen der Reform werden den Kliniken des Bundes 450 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, um die finanziellen Belastungen abzumildern. Warken betonte, dass trotz der angespannten Lage der Kliniken eine Einigung mit den Ländern erzielt wurde.
Proteste aus der Gesundheitsbranche sind bereits seit Wochen zu verzeichnen. Der Hausärzteverband kritisierte die vorgesehenen Einschnitte als „wahllose Kürzungen“, die zu längeren Wartezeiten führen könnten. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft bezeichnete die angekündigten finanziellen Mittel als unzureichend.
Das Gesetz hat auch vorgesehen, den regulären Bundeszuschuss an die Krankenkassen von 14,5 Milliarden Euro im Jahr 2027 um 1,35 Milliarden Euro zu senken. Änderungen betreffen auch Preisabschläge für Pharmahersteller und die Vergütungen für Leistungserbringer im Gesundheitsbereich. Warken erklärte, dass eine Erhöhung um bis zu 3,5 Prozent im Jahr 2027 weiterhin möglich sei, obwohl die Regelungen darauf abzielen, Anstiege zu begrenzen.