Dobrindt kritisiert Gerichtsentscheidung und verteidigt Bundesbehörden nach CSD-Anschlag

Dobrindt kritisiert Gerichtsentscheidung und verteidigt Bundesbehörden nach CSD-Anschlag

Juli 28, 2026
1 min. lesezeit

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hat die Entscheidung eines Gerichts im Fall des CSD-Attentäters kritisiert und die Bundesbehörden gegen Vorwürfe des Versagens verteidigt. Der Täter war den Sicherheitsbehörden als Gefährder bekannt, seine Verurteilung wurde jedoch zur Bewährung ausgesetzt. Zum Zeitpunkt der Tat befand er sich zudem in einer Phase der Deradikalisierung.

Dobrindt äußerte am Montag in den ARD-Tagesthemen, dass er kein Verständnis für die Bewährung des Täters habe. Die Staatsanwaltschaft habe bereits gegen das Urteil Beschwerde eingelegt, über die bislang noch nicht entschieden wurde. Auf Fragen zu möglichen Fehlern der Bundesbehörden verwies der Minister auf die föderale Zuständigkeit. Er gab an, dass die Überwachungsmaßnahmen von den Berliner Landesbehörden hätten durchgeführt werden müssen, sie jedoch den Anschlag nicht verhindern konnten. Die Sicherheitsbehörden hatten den Täter als Gefährder eingestuft, was Dobrindt als angemessen erachtete.

Zur Diskussion, ob der Zugang von Gefährdern zu Mietfahrzeugen eingeschränkt werden sollte, zeigte sich Dobrindt skeptisch. Er erklärte, dass die Problematik damit nicht gelöst werden könne, da Personen auch auf andere Weise an Fahrzeuge gelangen könnten. Auf die Forderung von CSU-Chef Markus Söder, Gefährdern die deutsche Staatsbürgerschaft zu entziehen, äußerte Dobrindt Gesprächsbereitschaft, stellte jedoch fest, dass dies nur bei Doppelstaatlern erfolgen könne und eine Abschiebung in ihr Herkunftsland erfordere.

Der Minister stellte fest, dass ausreichend Personal zur Verfügung stehe, um Gefährder zu überwachen. Er verwies auf die unzureichende Anwendung bestehender Gesetze als ein bestehendes Problem. Bei der Diskussion um den Anschlag vom Breitscheidplatz 2016 räumte Dobrindt ein, dass nicht alle Risiken ausgeschlossen werden könnten. Der Staat könne Gefährder nicht vollständig kontrollieren, von ausländischen Staatsangehörigen müsse die Abschiebung erfolgen, während mit deutschen Staatsbürgern umgegangen werden müsse.

Dobrindt plant ein umfassendes Sicherheitspaket, das Änderungen im Umgang mit Gefährdern vorsieht. Geplant sind Maßnahmen, die sicherstellen sollen, dass Gefährder nicht unter dem Jugendstrafrecht behandelt werden und erst recht nicht auf Bewährung auf freien Fuß kommen. Er sprach sich auch für präventive Maßnahmen wie elektronische Fußfesseln aus. Die bestehenden Regelungen in den Polizeigesetzen der Länder seien uneinheitlich, weshalb er eine bundesweit einheitliche Umsetzung anstrebe.

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