Der ehemalige Richter am Bundesverfassungsgericht, Peter M., sieht die Möglichkeit eines Verbots der Alternative für Deutschland (AfD) in Thüringen als denkbar an. In einem Interview mit dem Nachrichtenmagazin „Focus“ äußerte er, dass ein solches Verbot nicht abschließend geklärt sei und es dazu noch keine gesicherte Rechtsprechung gebe. Er hält jedoch das Verbot des Thüringer Landesverbands für möglich, da dies ein weniger belastender Eingriff darstelle.
In Bezug auf ein mögliches Verbotsverfahren der Bundes-AfD zeigt sich Huber skeptisch. Er argumentierte, dass die Relevanz von Björn Höcke, dem Landeschef der Thüringer AfD, für die gesamte Partei von den zuständigen Behörden unter Einbeziehung von V-Leuten geprüft werden müsse. Huber sieht das Programm der AfD jedoch nicht als verfassungsrechtlich problematisch an. Er verweist darauf, dass es in Teilen Ähnlichkeiten mit dem Parteiprogramm der CDU aus den 1990er Jahren aufweise. Entscheidend sei, ob die AfD tatsächlich plane, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu gefährden.
Huber äußerte sich außerdem zu den möglichen politischen Konsequenzen, sollte die AfD erstmals einen Ministerpräsidenten stellen. Seiner Einschätzung nach wäre das demokratische System in Deutschland resilient genug, um Risiken einzudämmen. Der Jurist mahnte dazu, die AfD nicht mit der NSDAP zu vergleichen, da sich Geschichte nicht wiederhole.