Klimaunion fordert Überprüfung des Heizungsgesetzes auf Verfassungsmäßigkeit

Klimaunion fordert Überprüfung des Heizungsgesetzes auf Verfassungsmäßigkeit

Mai 17, 2026
1 min. lesezeit

Die CDU-nahe „Klimaunion“ hat das kürzlich verabschiedete Heizungsgesetz der deutschen Koalition als verfassungswidrig eingestuft. Laut einem Gutachten, das im Auftrag des Vereins erstellt wurde und das die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) zitiert, soll das Gesetz gegen die Anforderungen der Klimaneutralität verstoßen, die Deutschland bis 2045 erreichen möchte.

Das Gutachten argumentiert, dass das Gesetz die unlimitierte Nutzung fossiler Heizungen über das Jahr 2045 hinaus ermögliche. Dies seien klare Verstöße gegen das Klimaschutzurteil des Bundesverfassungsgerichts. Insbesondere die im Gesetz enthaltene „Bio-Treppe“ zur schrittweisen Beimischung von klimafreundlichen Gasen wie Wasserstoff oder Biogas ändere nichts an der grundsätzlichen Problematik des fossilen Heizungsbetriebs.

Um das Gesetz verfassungskonform zu gestalten, wird empfohlen, ein gesetzlich festgelegtes Betriebsende für fossile Heizungen bis zum 31. Dezember 2044 einzuführen. Das Heizungsgesetz wurde kürzlich von Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) und Bauministerin Verena Hubertz (SPD) im Kabinett vorgelegt und beschlossen.

Die Kontroversen um das Gesetz werfen zentrale Fragen zur Energiestrategie und Klimapolitik in Deutschland auf, insbesondere im Hinblick auf die zukünftige Verwendung fossiler Energieträger und deren Auswirkungen auf die Erreichung der Klimaziele.

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