Abgeordnete im Deutschen Bundestag erhalten nach nur vier Jahren eine Altersversorgung, die der eines Beschäftigten mit einem Durchschnittsverdienst nach rund 28 Jahren in der gesetzlichen Rentenversicherung entspricht. Dies geht aus einer Berechnung der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages hervor, die auf Anfrage der Linksfraktion erstellt wurde.
Die rentenpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Sarah Vollath, kritisierte in einem Gespräch mit dem Redaktionsnetzwerk Deutschland, dass die Altersbezüge der Abgeordneten in keinem Verhältnis zur Lebensrealität der Mehrheit der Bevölkerung stünden. Ein Arbeitnehmer müsse viele Jahre Vollzeit im Beruf arbeiten, um ähnliche Ansprüche zu erreichen. Vollath bezeichnete die Situation als absurd und forderte die Abschaffung der Privilegien für Parlamentarier.
Aktuell sind Abgeordnete nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen, sondern erhalten stattdessen vergleichsweise hohe monatliche Bezüge und eine großzügige Altersentschädigung, um ihre Unabhängigkeit zu gewährleisten. Bereits nach einem Jahr im Bundestag haben sie Anspruch auf eine Altersversorgung, die an den monatlichen Abgeordnetenbezügen orientiert ist. Erhöhungen der Diäten führen demnach auch zu höheren Altersbezügen, wobei der Anspruch mit jedem Jahr im Bundestag wächst, bis zu einem festgelegten Höchstsatz.