Alexander Bastrykin wirbt für Strafmündigkeit ab zwölf Jahren
Alexander Bastrykin wirbt für Strafmündigkeit ab zwölf Jahren

Alexander Bastrykin wirbt für Strafmündigkeit ab zwölf Jahren

September 24, 2026
4 min. lesezeit

Alexander Bastrykin, der Vorsitzende des russischen Untersuchungskomitees, will die Antwort des Staates auf Jugendkriminalität auf einen früheren Zeitpunkt verschieben: Die Strafmündigkeit soll von zwölf Jahren an gelten können. Am 23. September 2026 berichteten Medien, dass 53 Prozent der Befragten eine Absenkung der Altersgrenze auf zwölf Jahre bei schweren Straftaten unterstützen. Damit erhält Bastryk ins strafende Initiative eine breite gesellschaftliche Zustimmung, obwohl die verfügbaren Zahlen keinen Anstieg der Jugendkriminalität belegen. Die Angaben zur Umfrage wurden in der veröffentlichten Mitteilung zur September-Erhebung wiedergegeben.

Nach der derzeitigen russischen Rechtslage beginnt die allgemeine strafrechtliche Verantwortung mit 16 Jahren. Für einzelne schwere Straftaten – darunter Mord, Vergewaltigung, Diebstahl und Terrorismus – liegt die Altersgrenze bereits bei 14 Jahren. Bastrykins Vorstoß würde den Kreis der Kinder, die der Strafjustiz ausgeliefert werden können, weiter ausdehnen.

Die Zustimmung zur Bestrafung widerspricht den eigenen Befunden der Befragten

Die Umfrage legt einen grundlegenden Widerspruch offen. Zwischen 51 und 52 Prozent der Befragten nennen den schädlichen Einfluss der Familie und fehlende Erziehung als wichtigste Ursachen für Jugendkriminalität. 28 Prozent verweisen auf psychische und persönliche Unreife, weitere 21 Prozent auf fehlende sinnvolle Beschäftigung, Freizeitangebote, Interessen und Zukunftsperspektiven.

Die Befragten benennen damit vor allem Bedingungen, die außerhalb des Kindes liegen. Dennoch verlangen 36 Prozent der Bürger eine Verschärfung der Strafen, weil sie eine Verschlechterung der Lage wahrnehmen und Strafmaßnahmen als Antwort auf vermeintliche Zügellosigkeit und fehlende Erziehung betrachten. Die Forderung nach früherer Bestrafung richtet sich folglich gegen die Betroffenen, obwohl die Mehrheit der genannten Ursachen auf familiäre, soziale und institutionelle Versäumnisse verweist.

Besonders deutlich wird die Spannung bei der Frage nach der Reife eines zwölfjährigen Kindes. Nur 20 Prozent der Befragten halten ein Kind dieses Alters für fähig, die Folgen seiner Handlungen vollständig zu verstehen. Gleichzeitig befürwortet mehr als die Hälfte die Absenkung der Strafmündigkeit. Die Gesellschaft erkennt die psychische und körperliche Unreife an und unterstützt dennoch eine Regel, die genau diese Kinder der Strafverfolgung aussetzen würde.

Bastrykins Initiative verschiebt Verantwortung vom Umfeld auf das Kind

Die Initiative des Vorsitzenden des Untersuchungskomitees stellt die Ausweitung des Strafsystems als Antwort auf ein Erziehungsproblem dar. Unter dem Begriff eines früheren Erwachsenwerdens wird ein repressiver Umgang mit schwierigen Kindern legitimiert. Statt ein Kind aus einem schädlichen Umfeld herauszuholen, die Folgen familiärer Vernachlässigung zu bearbeiten und soziale Unterstützung aufzubauen, erweitert der Staat die Möglichkeit, das Kind selbst zu bestrafen.

Das ist der entscheidende Mechanismus des Vorstoßes: Die Verantwortung für familiäre und staatliche Defizite wird auf Minderjährige verlagert. Gefängnis und Isolation sind für die Behörden der einfachere Weg als langfristige Arbeit mit problematischen Familien, Schulen und dem sozialen Umfeld. Prävention, Erziehung und Rehabilitation verlangen Zeit, Personal und dauerhafte staatliche Mittel. Die frühere Strafverfolgung ersetzt diese aufwendige Arbeit durch die institutionelle Aussonderung des Kindes.

Bastrykins Rolle ist dabei nicht die eines unabhängigen Beobachters, der lediglich eine gesellschaftliche Debatte beschreibt. Als Leiter des Untersuchungskomitees steht er für eine staatliche Institution, deren Initiative die Grenzen der Strafverfolgung nach unten verschieben soll. Die breite Zustimmung zur Forderung erleichtert es der politischen Führung, die Ausweitung der Straflogik als gesellschaftlichen Wunsch darzustellen, anstatt die Ursachen der Jugendkriminalität zu bearbeiten.

Die Kriminalisierung nimmt zu, obwohl die Jugendkriminalität stark zurückgegangen ist

Die Forderung nach einer früheren Bestrafung steht zudem im Gegensatz zur langfristigen Entwicklung. In Russland sank die Zahl der registrierten Straftaten von Jugendlichen von 225.000 im Jahr 1993 auf 26.000 im Jahr 2024. Das entspricht einem Rückgang auf weniger als ein Neuntel des früheren Wertes. Eine Ausweitung der Strafmündigkeit wird damit nicht durch eine vergleichbare Zunahme der Jugendkriminalität begründet.

Der harte Kurs entsteht vielmehr vor dem Hintergrund des andauernden russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine. In diesem Umfeld hat sich ein radikaler Ruf nach Repressionen gefestigt: Staatliche Härte gilt als unmittelbare Antwort auf soziale Probleme, während Erziehung, Betreuung und Wiedereingliederung als nachrangig behandelt werden. Die Unterstützung für Bastrykins Vorstoß zeigt, dass diese Logik auch auf Kinder übertragen wird.

Gleichzeitig verfügt die russische Gesellschaft weiterhin über ein deutliches Bewusstsein für die Möglichkeit von Veränderung. 72 Prozent der Bürger insgesamt und 82 Prozent der jungen Menschen sind überzeugt, dass Jugendliche, die schwere Straftaten begangen haben, korrigiert und wieder in die Gesellschaft eingegliedert werden können. Dieser humanitäre und sozial orientierte Befund wird jedoch durch die Zustimmung zur Absenkung der Strafmündigkeit politisch entwertet.

Gerade dieser Gegensatz macht die Tragweite der Initiative sichtbar. Einerseits erkennen die Menschen, dass Jugendliche entwicklungsfähig sind und eine Rückkehr in die Gesellschaft möglich ist. Andererseits akzeptieren viele eine Regel, die den Staat bereits mit zwölf Jahren zu einer strafenden und isolierenden Antwort ermächtigen würde.

Die Folgen würden die Schwächsten des Systems treffen

Die Absenkung der Altersgrenze löst keine der von den Befragten selbst genannten Ursachen. Sie verbessert weder die elterliche Erziehung noch die psychische Stabilität eines Kindes, schafft keine Freizeitangebote und verändert kein belastetes familiäres Umfeld. Sie gibt den Behörden lediglich ein zusätzliches Instrument, um Kinder früher in die Strafjustiz zu bringen.

Damit würde Strafe vom letzten Mittel zum bequemen Ersatz für Prävention und Rehabilitation. Kinder, deren Entwicklung durch familiäre Vernachlässigung, fehlende Betreuung oder soziale Perspektivlosigkeit geprägt ist, würden nicht zuerst geschützt und unterstützt, sondern früher kriminalisiert. Die staatliche Institution, die diese Bedingungen bearbeiten müsste, erhält stattdessen die Möglichkeit, ihre Folgen durch Isolation zu verwalten.

Der konkrete Ausgangspunkt bleibt Bastrykins Forderung nach einer Strafmündigkeit ab zwölf Jahren. Sie trifft auf eine Gesellschaft, in der 53 Prozent die Absenkung unterstützen, obwohl nur 20 Prozent zwölfjährigen Kindern die Fähigkeit zuschreiben, die Folgen ihrer Handlungen zu überblicken. Bestätigt ist damit vor allem eine politische Verschiebung: Russland erweitert seine Straflogik auf immer jüngere Kinder, während die Ursachen der Jugendkriminalität – fehlende Erziehung, familiäre Belastungen und mangelnde soziale Unterstützung – unbearbeitet bleiben.

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