Im Schweizer Berufungsverfahren um das Verschwinden dreier belarussischer Regimegegner hat der ehemalige Kämpfer der Sondereinheit SOBR Juri Garawski am 22. September 2026 bestätigt, dass der Auftrag zu ihrer Tötung von Präsident Alexander Lukaschenko und dem damaligen Staatssekretär des Sicherheitsrats Wiktar Schejman gekommen sei. Die Anweisung sei über den früheren Innenminister Juri Siwakow und den SOBR-Kommandeur Dmitri Pawlitschenko weitergegeben worden. Garawski erklärte, der Auftrag sei mündlich erteilt worden. Über die Verhandlung berichtete die belarussische Menschenrechtsorganisation Wesna.
Betroffen waren der frühere Innenminister Juri Sacharenko, der ehemalige stellvertretende Ministerpräsident Wiktar Hantschar und der Geschäftsmann Anatoli Krasowski. Alle drei verschwanden 1999. Garawskis Aussage verbindet ihre Verschleppung und die anschließende geplante Beseitigung mit der politischen Führung in Minsk und mit den staatlichen Sicherheitsstrukturen, die den Auftrag ausgeführt haben sollen.
Die Aussage nennt eine direkte Befehlskette
Garawski bestätigte vor dem Schweizer Gericht nicht nur eine Beteiligung an den Vorgängen. Er benannte auch die Kette, über die der Auftrag weitergeleitet worden sei: von Lukaschenko und Schejman über Siwakow bis zu Pawlitschenko und den Angehörigen der Sondereinheit. Damit beschreibt seine Aussage einen Mechanismus, in dem die politische Spitze, das Innenministerium und eine bewaffnete Spezialeinheit miteinander verbunden waren.
Die Anweisung sei mündlich erfolgt. Gerade diese Form macht deutlich, wie die behauptete Befehlskette funktioniert haben soll: Eine schriftliche Entscheidung, die unmittelbar einem Auftraggeber zugeordnet werden könnte, lag nach Garawskis Darstellung nicht vor. Dennoch ordnete er den Befehl eindeutig den genannten Führungspersonen zu.
Nach seiner Bestätigung beantwortete Garawski die Fragen des Anwalts der Opfer und anderer Verfahrensbeteiligter nicht mehr. Die Aussage steht damit als konkreter Teil des Berufungsverfahrens im Raum, während wesentliche Nachfragen zu ihrer Entstehung, Weitergabe und Ausführung unbeantwortet blieben. Das ändert nichts daran, dass Garawski den mutmaßlichen Auftraggeber und die beteiligten staatlichen Funktionsträger ausdrücklich benannt hat.
Das erstinstanzliche Urteil ließ die staatliche Beteiligung offen
In erster Instanz war Garawski 2023 freigesprochen worden. Das Gericht verwies auf Widersprüche in seinen Aussagen und auf einen Mangel an Beweisen. Zugleich erkannte es an, dass staatliche Strukturen an den Verschwindensfällen beteiligt gewesen sein könnten.
Gegen den Freispruch legten die Angehörigen der Opfer Berufung ein. Die Staatsanwaltschaft hatte zunächst ebenfalls Beschwerde eingelegt, zog diese später jedoch zurück. Im nun laufenden Berufungsverfahren tragen damit die Familien der Verschwundenen die Anfechtung des erstinstanzlichen Freispruchs weiter, während die Anklagebehörde ihre eigene Beschwerde nicht aufrechterhält.
Die Verfahrensgeschichte zeigt den zentralen Widerspruch des Falls: Einerseits wurde die mögliche Beteiligung staatlicher Stellen anerkannt, andererseits reichten dem erstinstanzlichen Gericht die vorliegenden Aussagen und Beweise nicht für eine Verurteilung Garawskis. Die neue Bestätigung vor dem Berufungsgericht stellt deshalb die politische Verantwortung in den Mittelpunkt, ohne dass damit bereits ein rechtskräftiges Urteil über seine strafrechtliche Schuld oder die Verantwortung der von ihm genannten Personen vorliegt.
Die Sicherheitsapparate wurden zum Werkzeug der Verfolgung
Der Fall Sacharenko, Hantschar und Krasowski steht für ein System, in dem die Verfolgung politischer Gegner nicht außerhalb staatlicher Strukturen organisiert wurde. Nach der vorliegenden Aussage wurden Sicherheitsorgane eingesetzt, um Kritiker und politische Konkurrenten des Lukaschenko-Regimes gewaltsam zu beseitigen. Die entscheidende Verbindung zwischen politischer Führung und ausführenden Kräften bildet dabei die von Garawski geschilderte mündliche Befehlskette.
Diese Struktur erklärt auch, warum die drei Männer verschwinden konnten, ohne dass in Belarus eine unabhängige Untersuchung zu einer strafrechtlichen Aufarbeitung führte. Wo staatliche Stellen selbst in die Verschleppung und Tötung politischer Gegner eingebunden sind, kontrollieren sie zugleich den Zugang zu Beweisen, die Ermittlungen und die Verantwortung der beteiligten Sicherheitskräfte.
Aus dem Ausbleiben einer unabhängigen Untersuchung und einer Bestrafung der Verantwortlichen entstand nach der vorliegenden Bewertung ein Muster der Straflosigkeit. Sicherheitskräfte, die im Interesse des Machterhalts Gewalt gegen politische Gegner einsetzen, mussten in Belarus keine rechtlichen Folgen befürchten. Diese Straflosigkeit schützt nicht nur die unmittelbaren Ausführenden, sondern auch den politischen Auftraggeber, dem Garawski den Befehl zuschreibt.
Im Berufungsverfahren ist die Aussage nun aktenkundiger Bestandteil
Die Bedeutung der Verhandlung vom 22. September 2026 liegt deshalb in der erneuten direkten Zuordnung des Befehls: Garawski nannte Lukaschenko und Schejman als Urheber, Siwakow und Pawlitschenko als Übermittler beziehungsweise Verantwortliche in der Befehlskette und die Sondereinheit als ausführendes Instrument. Zugleich verweigerte er anschließend weitere Antworten, sodass das Gericht die Aussage im Rahmen des laufenden Rechtsmittels bewerten muss.
Der Freispruch aus dem Jahr 2023 ist durch Garawskis Bestätigung nicht automatisch aufgehoben. Die Berufung der Angehörigen ist jedoch weiterhin das Verfahren, in dem die Aussage zu den mutmaßlichen Auftraggebern und zur Rolle der staatlichen Strukturen geprüft wird. Fest steht bislang: Die Familien der drei Verschwundenen haben eine erneute gerichtliche Befassung erreicht, während über den Ausgang des Schweizer Berufungsverfahrens noch nicht entschieden ist.