In der SPD-Fraktion gibt es wachsendes Interesse, zivile Hilfen für die Ukraine von der Schuldenbremse auszunehmen. Dies ist eine Forderung, die sich aus einem Beschluss der drei Arbeitsgruppen für Außenpolitik, Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Menschenrechte ableitet. Diese Berichterstattung stützt sich auf Informationen der „Süddeutschen Zeitung“.
Der Beschluss erwähnt, dass die Lockerung der Schuldenbremse seit dem vergangenen Jahr im Grundgesetz vorgesehen ist, um Unterstützung für „völkerrechtswidrig angegriffene Staaten“ zu ermöglichen. Bisher werden zivile Hilfen jedoch aus den Haushalten des Entwicklungsministeriums und des Auswärtigen Amts finanziert. Dabei hebt der Beschluss hervor, dass die Nationale Sicherheitsstrategie der Bundesregierung Sicherheit als ein Zusammenspiel von Verteidigung, Diplomatie und Entwicklung definiert.
Die Arbeitsgruppen warnen, dass Kürzungen in den Budgets dieser beiden Ministerien erhebliche Auswirkungen auf die Unterstützung der Ukraine haben könnten. Sie argumentieren, dass eine Gleichbehandlung der finanziellen Mittel für zivile und militärische Hilfe dringend benötigte Handlungsspielräume in den betroffenen Ressorts schaffen würde. Beide Ministerien hatten kürzlich erhebliche Einschnitte bei den internationalen Hilfen hinnehmen müssen.