Im Prozess gegen die ehemalige RAF-Terroristin Daniela Klette am Landgericht Verden wird am Vormittag das Plädoyer der Staatsanwaltschaft erwartet. Eine Voraussetzung für den Beginn ihres Schlussvortrags um 10 Uhr ist, dass keine Beweisanträge mehr gestellt werden.
Klette sieht sich erheblichen Vorwürfen gegenüber, darunter versuchter Mord, Raub und Verstöße gegen Waffengesetze. Sie wurde im Februar 2024 in Berlin verhaftet. Ihre mutmaßlichen Komplizen, die ehemaligen RAF-Terroristen Burkhard Garweg und Ernst-Volker Staub, sind weiterhin auf der Flucht. In diesem Verfahren stehen die Überfälle auf Geldtransporter und Kassenbüros im Zeitraum von 1999 bis 2016 im Fokus.
Das Trio soll in Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein Beute in Höhe von rund 2,7 Millionen Euro erlangt haben. Klette wird beschuldigt, die Überfälle geplant, Menschen mit Waffen bedroht und das Fluchtauto gefahren zu haben. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass das Geld von Klette zur Finanzierung ihres Lebens im Untergrund verwendet wurde.
Das Verfahren beleuchtet die Komplexität der Fälle, und seit über einem Jahr versucht das Gericht, die Taten nachzuvollziehen. Während Klette politische Äußerungen über Kapitalismus und internationale Konflikte macht, schweigt sie zu den Überfällen. Wortgefechte zwischen der Staatsanwaltschaft und den Anwälten der Verteidigung sind häufig. Opfer der Überfälle berichten emotional von ihren Erlebnissen, doch manche können sich nicht mehr an wesentliche Details erinnern.
In einem bemerkenswerten Schritt hat das Gericht bestimmte Verfahren eingestellt, um weiteren Zeugen die Aussage zu ersparen. Fünf der Überfälle in Niedersachsen und Schleswig-Holstein sind nicht mehr Teil des Prozesses, da ihre Auswirkungen auf das Strafmaß als gering eingeschätzt werden.
Ein zentraler rechtlicher Aspekt des Verfahrens könnte die Einordnung eines Überfalls in Stuhr nahe Bremen betreffen, bei dem Schüsse fielen. Obwohl das Gericht dem bewaffneten Überfall einen bedingten Tötungsvorsatz zuschreibt, bleibt unklar, ob die Staatsanwaltschaft weiterhin von einem versuchten Mord ausgeht.
Das Landgericht plant, dass am Mittwoch die Nebenklage plädieren könnte, während die Verteidigung am 12. und 13. Mai ihre Anträge vortragen wird. Ein Urteil wird frühestens Ende Mai erwartet.