Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) hat sich für ein Verbot einzelner Landesverbände der AfD ausgesprochen. Hintergrund ist die Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Köln, die es dem Verfassungsschutz untersagt, die AfD bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens als gesichert rechtsextremistische Bestrebung einzustufen. Laut Maier könne jedoch gegenüber dem Landesverband der AfD Thüringen, dessen Einstufung als verfassungsfeindliche Organisation rechtskräftig sei, ein Antrag auf Verbot gestellt werden.
Maier erklärte gegenüber dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“, dass er die AfD für verfassungsfeindlich halte und die Instrumente der wehrhaften Demokratie zur Anwendung kommen sollten. Er betonte die Notwendigkeit einer rechtlichen Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht. Das Kölner Verwaltungsgericht habe in seiner Entscheidung festgestellt, dass es hinreichende Gewissheit für Bestrebungen innerhalb der AfD gibt, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet sind.
Die Entscheidung des Gerichts stellt einen vorläufigen Schutz dar, da das Hauptverfahren noch aussteht. Dennoch bleibt der Verdacht auf verfassungswidrige Bestrebungen innerhalb der Partei bestehen. Maier hat angekündigt, weiterhin für eine rechtliche Überprüfung zu plädieren.