Der Bundestag wird in diesem Jahr voraussichtlich auf eine Diätenerhöhung verzichten. Die Union prüft derzeit den besten Zeitpunkt für einen entsprechenden Beschluss, um ein starkes Signal auszusenden. CSU-Landesgruppenchef Alexander Hoffmann betonte, dass dieser Verzicht auch an Reformvorhaben gekoppelt werden könnte, die von der Bevölkerung erwartet werden. Als Beispiel nannte er die Reform der gesetzlichen Krankenversicherung.
Alle Fraktionen des Bundestages sprechen sich inzwischen für das Aussetzen der Diätenerhöhung aus. Unionsfraktionschef Jens Spahn (CDU) hat in einem Interview seine Unterstützung für diesen Schritt signalisiert. Johannes Fechner, parlamentarischer Geschäftsführer der SPD-Fraktion, hat bereits einen Gesetzentwurf initiiert. Auslöser für diese Initiative sind die aktuellen wirtschaftlichen Herausforderungen in Deutschland sowie die Sparzwänge in vielen Bereichen.
Ursprünglich war eine Erhöhung der monatlichen Diäten um 497 Euro für den 1. Juli geplant, die die monatlichen Bezüge auf etwa 12.330 Euro erhöhen würde. Diese Erhöhung folgt einem im Abgeordnetengesetz festgelegten automatischen Mechanismus, der die Anpassung der Bezüge an die Entwicklung der Durchschnittslöhne knüpft. Der Bundestag hatte diesen Mechanismus 2014 eingeführt, um politische Debatten über die Höhe der Diäten zu vermeiden.
SPD-Politiker Fechner bezeichnete die geplante Erhöhung in der gegenwärtigen Lage als „falsches Signal“ und merkte an, dass es nicht akzeptabel sei, angesichts der finanziellen Belastungen der Bürger eine derartige Gehaltserhöhung zu gewähren. CSU-Landesgruppenchef Hoffmann sieht jedoch keinen Dringlichkeitsdruck für einen Beschluss, da bereits ausgezahlte Beträge jederzeit rückverrechnet werden könnten.
AfD und Linke fordern, den automatischen Erhöhungsmechanismus gänzlich abzuschaffen. Die Linke-kritisierte zudem die Überlegung der Union, den Beschluss über das Aussetzen der Diätenerhöhung mit der Verabschiedung der GKV-Reform zu verknüpfen, und wittert darin einen „dreckigen Deal“ im Kontext der bevorstehenden Gesetzesänderungen.