Am Montag wird das Urteil im Prozess um den Terroranschlag auf feiernde Menschen in Bielefeld erwartet. Die Bundesanwaltschaft hat für den geständigen Angeklagten, Mahmoud M., die Höchststrafe von lebenslanger Haft gefordert. Ihm wird vorgeworfen, vierfachen Mord in Tateinheit mit versuchtem Mord begangen zu haben. Zudem wird eine Feststellung der Schwere der Schuld sowie die Anordnung einer anschließenden Sicherungsverwahrung beantragt.
Der 36 Jahre alte Syrer, der tiefgreifend islamistisch radikalisiert ist, zeige keinerlei Empathie für seine Opfer, und empfinde lediglich Mitleid für sich selbst. Der Verteidiger wies hingegen darauf hin, dass der Angeklagte in einer schwierigen Kindheit lebte und an Depressionen leidet, und beantragte daher eine Haftstrafe von zwölf Jahren.
Die vier Angreifer berichteten im Prozess, dass sie nach dem nächtlichen Übergriff vor einer Bar in Bielefeld, bei dem sie durch Messerstiche schwer verletzt wurden, noch immer unter den Folgen des Anschlags litten. Bei dem Vorfall rief der Angreifer „Allahu akbar“. Unter den Opfern waren auch Fans des Fußballvereins Arminia Bielefeld.
In der Untersuchungshaft gestand der Angeklagte gegenüber Psychologen und im Prozess in seinem Schlusswort seine Tat. Zudem behauptete er, dass er bereits in Syrien für den Islamischen Staat (IS) zwei Menschen, darunter seinen Halbbruder, getötet hatte.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft war der Angeklagte in Syrien jahrelang aktives IS-Mitglied und inhaftiert worden, bevor er 2023 nach Deutschland kam. Vor dem Anschlag hatte sich M. in Deutschland radikalisiert und islamistische Propaganda konsumiert. Er habe in einem Bekennervideo einen IS-Kontaktmann kontaktiert und seine Taten angekündigt.
Der Staatsanwalt betonte, dass M. es auf viele Menschen abgesehen habe, bevor er aufgrund von Widerstand Flüchtete. Ein Tag nach dem Angriff wurde er in Heiligenhaus bei Düsseldorf festgenommen, nachdem ihn ein Verwandter der Polizei gemeldet hatte.
Laut psychiatrischem Gutachten sei der Angeklagte intolerant, gewaltbereit und eine Deradikalisierung sei nicht erfolgt. Seine psychische Verfassung habe sich in Deutschland verschlechtert, besonders nachdem der Familiennachzug gestoppt wurde und er keine Integration in die Gesellschaft fand.