Urteil zu Zurückweisungen von AsylsuchendenKritik an Dobrindt und ungeklärte rechtliche Fragen
Innenminister Dobrindt will trotz eines Gerichtsentscheids an Zurückweisungen von Asylsuchenden festhalten. Migrationsexperten sehen das kritisch. Auch von Grünen und Linken kommt Kritik – und aus der SPD.
Ob die Bundesregierung die vom Berliner Verwaltungsgericht für rechtswidrig erklärten Zurückweisungen von Asylsuchenden dauerhaft aufrechterhalten kann, ist nach Einschätzung von Migrationsrechtsexperten offen.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte am 7. Mai eine Intensivierung der Grenzkontrollen verfügt und angeordnet, künftig auch Asylsuchende an der Grenze zurückzuweisen.
Das Verwaltungsgericht Berlin stellte am Montag in einer Eilentscheidung fest, dass die Zurückweisung von Asylsuchenden bei Grenzkontrollen auf deutschem Gebiet rechtswidrig sei. Ohne eine Klärung, welcher EU-Staat für ihren Asylantrag zuständig sei, dürften sie nicht abgewiesen werden.
Experte: Notlagenklausel fraglich
Dobrindt hatte nach der Gerichtsentscheidung erklärt, trotzdem an den Zurückweisungen von Asylsuchenden an der Grenze festhalten zu wollen. Die Beschlüsse des Berliner Verwaltungsgerichts seien lediglich Einzelfallentscheidungen. Der CSU-Politiker kündigte an, ein sogenanntes Hauptsacheverfahren anzustreben. Dobrindt äußerte sich zuversichtlich, dann Recht zu bekommen.
Migrationsrechtsexperte Kluth erklärte: „Die neue Bundesregierung will die Rechtsprechung dazu bringen, ihren Standpunkt zu ändern.“ Angestrebt würden letztlich Entscheidungen des EuGH, die mehr Spielräume böten.
Zudem werde versucht, unter Verweis auf die Überlastung der Kommunen eine neue Argumentation für die Interpretation der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und den Schutz der inneren Sicherheit nach Artikel 72 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu etablieren. Diese sogenannte Notlagenklausel erlaubt Ausnahmen. „Ob man von der Lage in einzelnen Kommunen auf ganz Deutschland schließen kann, ist aber sehr fraglich“, gab der Jurist zu bedenken.
Solange das zuständige höchste Gericht nicht ausdrücklich anders entschieden habe, sei es zwar möglich, eine neue, bislang nicht etablierte Auslegung einer Norm anzustreben, erklärte Kluth.
Der aktuelle Fall werfe aber auch die Frage auf, wer die Feststellung treffen könne, dass eine Ausnahmelage im Sinne von Artikel 72 vorliegt. „Das ist eine Entscheidung von großer Tragweite, weil damit der Vorrang des Unionsrechts partiell durchbrochen wird“, sagte der Jurist.
Aus seiner Sicht müsste eine solche Entscheidung die gesamte Bundesregierung oder sogar der Bundestag treffen – ähnlich wie die Entscheidung über die epidemische Lage von nationaler Tragweite in der Corona-Pandemie. Dies müsste dann auch förmlich den Nachbarstaaten und der EU-Kommission mitgeteilt werden.
„Bundesregierung wird alle Fälle verlieren“
Auch Migrationsforscher Gerald Knaus sieht das Konzept der Zurückweisungen an den deutschen Grenzen kritisch. „Alle Fälle, die vor Gericht kommen werden, wird die Bundesregierung verlieren bis hinauf zum Europäischen Gerichtshof. Die Frage ist nur, wie lange sie das noch durchziehen will“, sagte Knaus im Podcast „5-Minuten-Talk“ des Magazins Stern.
Knaus zeigte sich irritiert über Dobrindts Ankündigung, an dem umstrittenen Konzept festzuhalten: „Irgendwann muss ja auch die SPD – sie stellt ja die Justizministerin – die Frage stellen, wie kann man eigentlich die Bundespolizei losschicken, was zu tun, was offensichtlich rechtswidrig ist.“
Kanzleramtschef verteidigt Zurückweisungen
Kanzleramtschef Thorsten Frei verteidigte die Zurückweisung an den Grenzen. Der Gerichtsentscheid sei kein Dämpfer gewesen, sagte Frei am Montag in der Sendung „RTL Direkt“. „Wir haben versprochen, dass wir ordnen, steuern und begrenzen möchten, eine Wende in der Migrationspolitik erreichen.“ Dafür seien die Zurückweisungen „ein wesentlicher Baustein neben vielen anderen Dingen“.
Das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin sei bisher lediglich eine Entscheidung in einem Eilverfahren gewesen, sagte Frei. „Es geht darum, dass man auch eine Entscheidung in der Hauptsache erreicht, wo man dann auf die Argumentation des Gerichts eingehen kann und vor allen Dingen die eigenen Gründe dezidiert vorbringen kann.“
Das Gericht habe ein paar Hinweise gegeben, was die Begründungsnotwendigkeiten anbelange, sagte der CDU-Politiker weiter. „Da muss ganz offensichtlich noch mal nachgearbeitet werden. Aber das werden wir tun.“
Kritik aus der SPD
Der SPD-Politiker Ralf Stegner kritisierte Bundesinnenminister Dobrindt nach dem Berliner Urteil. Die SPD habe in der Asylpolitik immer „auf Humanität und die Einhaltung der deutschen und europäischen Rechtsgrundlagen an unseren Landesgrenzen bestanden“, sagte Stegner dem Magazin Spiegel. Dies hätten die Konservativen stets lässig zurückgewiesen.
Im Wahlkampf habe es dann „die bekannte flotte Zurückweisungsrhetorik der Union gerade aus der CSU“ gegeben. Diese stehe nun vor dem Praxistest im Regierungshandeln. „Das wird für Herrn Dobrindt möglicherweise nicht ohne ein paar politische Schrammen abgehen – so was kommt von so was“, sagte Stegner, der in den Koalitionsverhandlungen zwischen CDU, CSU und SPD die Innen- und Migrationspolitik mitverhandelt hatte.
Grüne: „Kurs in Trump-Manier durchsetzen“
Scharfe Kritik an der Flüchtlingspolitik der Unionsparteien kam auch aus der Opposition. „Es ist unseriös und höchst bedenklich, wenn man immer wieder versucht, den rechtlichen Rahmen maximal auszutesten und dafür auch bereit ist, den Rechtsbruch in Kauf zu nehmen“, sagte Grünen-Chef Felix Banaszak den Zeitungen der Funke Mediengruppe.
Er warf der Union unter Bundeskanzler Friedrich Merz vor, sie versuche mit scharfen Ankündigungen und rechtlich offensichtlich nicht tragbaren Anweisungen, „in Trump-Manier ihren Kurs durchzusetzen“. Banaszak forderte, durch ein gemeinsames Vorgehen in Europa an „wirklichen Verbesserungen“ in der Migrationspolitik zu arbeiten. „Maßnahmen, die europäisches Recht unterlaufen, sind da nicht hilfreich, sondern schaffen nur Chaos“.
Linken-Chef Jan van Aken warf der Bundesregierung in der Rheinischen Post vor, sie verstoße gegen geltendes Recht, „nur weil sie Sündenböcke braucht“. Die Bundesregierung betreibe „Hetze“ gegen Migrantinnen und Migranten, um davon abzulenken, dass sie eine „Politik gegen die Mehrheit der Menschen hier im Land“ mache.