Im Rechtsstreit um die Einstufung der AfD als rechtsextremistisch hat der Verfassungsschutz eine Stillhaltezusage abgegeben. Bis zu einem Gerichtsurteil wird der Nachrichtendienst die Aussage nicht öffentlich wiederholen.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) bezeichnet die AfD bis zu einer Gerichtsentscheidung über ein Eilverfahren nicht mehr öffentlich als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“. Der Nachrichtendienst gab im Rechtsstreit mit der AfD eine sogenannte Stillhaltezusage ab. Eine die Einstufung betreffende Pressemitteilung vom 2. Mai 2025 wurde von der Webseite entfernt.
Eine Sprecherin des Gerichts bestätigte den Eingang eines entsprechenden Schreibens der Behörde. Das Bundesamt wollte sich „mit Blick auf das laufende Verfahren und aus Respekt vor dem Gericht“ in dieser Angelegenheit nicht öffentlich äußern.
Klage auch bei früherer Einstufung
Es ist nicht das erste Mal, dass der Verfassungsschutz eine solche Zusage macht. Er hatte dies etwa auch im Januar 2021 getan, nachdem die AfD gegen ihre damalige Einstufung als Verdachtsfall geklagt hatte. Die damalige Klage blieb für die Partei dann allerdings in zwei Instanzen erfolglos. Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster ist noch nicht rechtskräftig.
Die nun vom BfV gegebene „Stillhaltezusage“ bezieht sich nicht nur auf öffentliche Äußerungen, sondern bedeutet auch, dass der Verfassungsschutz die AfD bis zu einem Urteil nicht als „gesichert extremistische Bestrebung“ beobachten kann. Die Beobachtung als Verdachtsfall – hier liegt die Hürde für den Einsatz von nachrichtendienstlichen Mitteln höher – darf jedoch fortgesetzt werden.
Die „Stillhaltezusage“ ist keine Aussage über die Rechtmäßigkeit der Einstufung. Bis die Frage der Einstufung juristisch endgültig durch die Instanzen gegangen ist, werden wahrscheinlich mehrere Jahre vergehen.