Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hat vor der ersten Lesung des Beitragsstabilisierungsgesetzes (BStabG) im Bundestag signalisiert, dass sie bereit ist, Änderungen an der umstrittenen Reform der gesetzlichen Krankenversicherung vorzunehmen. In einem Interview mit den Zeitungen der Funke-Mediengruppe äußerte Warken: „Wenn die Finanzierungslücke geschlossen wird, können wir über Vieles reden.“
In ihrem Gespräch verteidigte Warken zentrale Elemente des Gesetzentwurfs, darunter geplante Änderungen bei Zuzahlungen und der beitragsfreien Familienmitversicherung. Die bestehenden Belastungsgrenzen für Versicherte und chronisch Kranke blieben unverändert, um übermäßige finanzielle Belastungen auszuschließen. Sie wies darauf hin, dass die Zuzahlungen seit mehr als 20 Jahren nicht angepasst wurden.
Die Ministerin bekräftigte auch, dass die Bundesregierung einen „guten Mittelweg“ bei den Änderungen zur Mitversicherung gefunden habe, der sowohl die Vorschläge der Finanzkommission als auch den ursprünglichen Referentenentwurf berücksichtigt. Warken betonte, dass die Reform kostengünstiger sei als eine ungebremst steigende Beitragslast und dass eine angemessene Einbeziehung der Versicherten notwendig sei.
Die Ministerin kündigte zudem weitere Einsparungen in der gesetzlichen Krankenversicherung an, da die Ausgaben deutlich höher als zuvor erwartet ausfallen. Laut Warken fehlen der GKV im kommenden Jahr 3,5 Milliarden Euro mehr als ursprünglich angenommen, wodurch der finanzielle Puffer bereits aufgebraucht sei. Um Beitragsstabilität zu erreichen, müsse das Einsparpotenzial erneut erhöht werden.
In Bezug auf Forderungen nach stärkerer finanzieller Unterstützung für Bürgergeld-Empfänger aus dem Bundeshaushalt machte Warken auf die angespannte Haushaltslage aufmerksam. Obwohl das Gesetz einen ersten Schritt in Richtung Steuerfinanzierung ermögliche, zeigte sie sich skeptisch, ob weiterer Spielraum im Haushalt geschaffen werden kann.
Kritik seitens mehrerer Bundesländer an Teilen der Reform begegnete Warken mit Gesprächsbereitschaft. Insbesondere im Krankenhausbereich sei ein Diskussionsbedarf vorhanden. Sie betonte die Notwendigkeit, denjenigen, die nun einen Beitrag leisten müssten, an anderer Stelle mehr Freiräume zu gewähren.
Warken wies auch Bedenken des GKV-Spitzenverbandes zurück, die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze könne zu einer vermehrten Abwanderung von Versicherten in die private Krankenversicherung führen. Es könne zwar Wechsel geben, jedoch nicht in einem Umfang, der die Wirkung der Reform gefährde.
Der Bundestag berät am Freitag erstmals über das Beitragsstabilisierungsgesetz, welches darauf abzielt, die Finanzen der gesetzlichen Krankenversicherung zu stabilisieren und einen weiteren Anstieg der Beitragssätze zu bremsen. Hintergrund sind die steigenden Ausgaben und wachsenden Defizite der Krankenkassen.