Warken verteidigt Reformpläne zur beitragsfreien Mitversicherung von Ehepartnern

Warken verteidigt Reformpläne zur beitragsfreien Mitversicherung von Ehepartnern

April 17, 2026
1 min. lesezeit

Gesundheitsministerin Nina Warken hat ihre Reformpläne zur Einschränkung der beitragsfreien Mitversicherung von Ehepartnern verteidigt. In einem Interview erklärte die Ministerin, dass es ihr nicht nur um finanzielle Fairness, sondern auch um die Beseitigung von Beschäftigungshemmnissen gehe. Sie argumentierte, dass die aktuelle Regelung vor allem für Ehepartner, die keine Kinder erziehen oder Angehörige pflegen, ein Hindernis bei der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit darstellt.

Warken bezeichnete die Maßnahme als „gelebte Frauenpolitik“, die Eigenständigkeit und Vorsorge fördern soll, insbesondere im Hinblick auf die Altersvorsorge. Sie wies darauf hin, dass bereits Menschen mit einem Midi-Job von über 603 Euro automatisch krankenversichert sind, was bei einem Mindestlohn von 11 Stunden Arbeit pro Woche erreicht werden kann.

Die CSU kritisierte jedoch die vorgeschlagenen Reformen und wies darauf hin, dass es untragbar sei, dass Beitragszahler jährlich bis zu 12 Milliarden Euro für Bürgergeldempfänger bereitstellen, während Ehepartner aus der solidarischen Mitversicherung herausgedrängt würden. Fraktionschef Klaus Holetschek forderte eine Teilfinanzierung der Kassenbeiträge aus dem Bundeshaushalt und sprach sich für eine stärkere Übernahme der Kosten durch den Bund aus.

Finanzminister Lars Klingbeil lehnte eine vollständige Finanzierung der Beiträge für Bürgergeldempfänger ab und argumentierte, dies würde den Bundeshaushalt erheblich belasten. Auch Warken hat klargestellt, dass die Bundesregierung derzeit haushalttechnisch eingeschränkt ist.

Warken hat zudem ein Sparpaket vorgestellt, das die gesetzlichen Krankenversicherungen um 20 Milliarden Euro entlasten soll. Ein zentrales Element ist die Erhöhung der Einkommensgrenze, bis zu der Beiträge fällig werden, um 300 Euro, die zu zusätzlichen Mehreinnahmen führen soll. Diese Grenze, die regelmäßig angepasst wird, liegt aktuell bei 5.812,50 Euro.

Des Weiteren soll die beitragsfreie Mitversicherung von Ehegatten eingeschränkt werden. Lebenspartner, die keiner Erwerbstätigkeit nachgehen, sollen sich an den Versorgungskosten beteiligen. Ab 2028 soll ein Beitragszuschlag von 3,5 Prozent fällig werden. Kinder, Personen, die Angehörige pflegen, und Eltern von Kindern bis zum siebten Geburtstag bleiben weiterhin beitragsfrei mitversichert.

Der Entwurf enthält zudem weitere Maßnahmen zu Sparbeiträgen, Zuzahlungen und Einschnitten in verschiedenen Bereichen des Gesundheitssystems. Das Ministerium betont, dass ein ausgewogenes Gesamtpaket angestrebt wird, um Überlastungen einzelner Akteure zu vermeiden. Der Entwurf soll am 29. April im Kabinett beraten werden.

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