In Russland zeichnet sich eine breit angelegte Erhöhung von Steuern, Abgaben und staatlich regulierten Preisen ab. Vorgesehen sind unter anderem höhere Belastungen auf passive Einkommen, zusätzliche Abgaben auf ausländische Internetkäufe, steigende Gebühren für Wohnungs- und Versorgungsleistungen sowie neue Belastungen für Unternehmen. Zusammen könnten die Maßnahmen sowohl private Haushalte als auch Firmen treffen und die Preise für Waren und Dienstleistungen erhöhen.
Der zentrale Hebel ist die geplante Ausweitung der Einkommensteuer. Für passive Einkommen soll ein progressives Modell eingeführt werden. Derzeit liegt der höchste Steuersatz bei 15 Prozent; künftig könnte er auf 22 Prozent steigen. Betroffen wären nicht nur einzelne Anlageformen, sondern praktisch sämtliche passiven Einkünfte – von Zinsen auf Bankeinlagen bis hin zu Vermögenswerten aus Erbschaften.
Damit würde sich die Belastung auf Einnahmen erstrecken, die nicht aus laufender Arbeit stammen. Für Bürgerinnen und Bürger mit Sparguthaben, Erbschaften oder anderen passiven Vermögenswerten wäre nicht nur die Höhe des Steuersatzes entscheidend, sondern auch die deutlich breitere Grundlage, auf die er angewendet werden soll.
Wohnungs- und Versorgungskosten sollen in zwei Schritten steigen
Eine zweite Belastung betrifft die Gebühren für Wohnungs- und Versorgungsleistungen. Im Oktober ist eine weitere Erhöhung im Umfang von acht bis 22 Prozent vorgesehen. Dieser zweite Schritt war wegen der Wahlen verschoben worden. Bereits Anfang Januar stiegen die Tarife um 1,7 Prozent, was mit der Erhöhung der Mehrwertsteuer begründet wurde.
Die zeitliche Abfolge macht den Mechanismus sichtbar: Auf eine bereits umgesetzte Erhöhung soll ein deutlich größerer Schritt folgen. Für private Haushalte bedeutet das höhere laufende Ausgaben für grundlegende Leistungen. Die geplante Spanne von acht bis 22 Prozent lässt dabei je nach Leistung oder Gebiet unterschiedlich starke Belastungen erwarten, ohne dass für alle Verbraucher derselbe Anstieg feststeht.
Auch beim Erwerb ausländischer Waren über das Internet sind zusätzliche Kosten vorgesehen. Die Mehrwertsteuer soll auf 22 Prozent steigen. Zusätzlich ist eine Zollgebühr von 100 Rubel für Pakete mit einem Wert von bis zu 200 Euro geplant. Die Belastung würde damit unmittelbar die Käufer solcher Waren treffen und den Endpreis der Sendungen erhöhen.
Neue Abgaben greifen in unterschiedliche Einkommensquellen ein
Für Unternehmen aus der Rohstoffförderung soll zusätzlich eine Steuer von 30 Prozent auf Mehreinkünfte eingeführt werden, die durch gestiegene Weltmarktpreise entstehen. Der Ansatz knüpft nicht an den gesamten Unternehmensgewinn an, sondern an den zusätzlichen Ertrag, der aus der Preisentwicklung auf den internationalen Märkten hervorgeht.
Eine weitere Änderung betrifft Investmentfonds. Auf passive Einkünfte dieser Fonds soll künftig eine Steuer von 15 Prozent erhoben werden. Damit würde die geplante Ausweitung nicht nur private Sparer und Erben erfassen, sondern auch institutionelle Anlageformen, deren Erträge aus Vermögensanlagen stammen.
Hinzu kommt eine geplante Erhöhung der Entsorgungsabgabe. Ab dem 1. Januar 2027 soll sie um zehn bis 20 Prozent steigen. Die Maßnahme ist damit nicht als sofortige Änderung angekündigt, sondern als Vorhaben mit einem festgelegten späteren Beginn. Ihre direkte Belastung trifft die jeweils abgabepflichtigen Bereiche; über höhere Kosten können sich die Auswirkungen jedoch auch auf die Preise ausweiten.
Stromabgabe für Unternehmen soll den Schutz der Netze finanzieren
Die Föderale Antimonopolbehörde schlägt außerdem höhere Stromtarife für Unternehmen vor. Begründet wird der Vorschlag mit dem Schutz der Stromnetze vor Angriffen durch Drohnen. Für private Haushalte gilt die Initiative derzeit nicht.
Unmittelbar wären daher Unternehmen von höheren Stromkosten betroffen. Die mögliche Folge liegt in der weiteren Kostenkette: Wenn Betriebe mehr für Energie zahlen müssen, können sie diese zusätzlichen Ausgaben in ihre Preise für Waren und Dienstleistungen einrechnen. Eine solche Weitergabe ist als mögliche Wirkung beschrieben, nicht als bereits eingetretenes Ergebnis.
Die einzelnen Vorhaben greifen somit an verschiedenen Stellen an. Die Einkommensteuer belastet passive Einnahmen von Privatpersonen, die Mehrwertsteuer und die Zollgebühr verteuern ausländische Onlinekäufe, die Gebühren für Wohnungs- und Versorgungsleistungen erhöhen die laufenden Haushaltskosten. Parallel werden Unternehmen aus der Rohstoffförderung, Investmentfonds und möglicherweise weitere Betriebe über neue oder höhere Abgaben belastet.
Die geplanten Schritte verbinden Steuern, Gebühren und Preisaufschläge
Entscheidend ist die Kombination der Maßnahmen. Einige Änderungen richten sich direkt an Bürgerinnen und Bürger, andere an Unternehmen oder Anlagegesellschaften. Über diese unterschiedlichen Adressaten entsteht jedoch eine gemeinsame Kostenkette: Höhere staatliche Abgaben und Tarife können zunächst das verfügbare Einkommen, die Rendite oder die Betriebskosten verringern und anschließend die Preise für Leistungen und Waren beeinflussen.
Bereits umgesetzt ist dabei nur der Anstieg der Tarife für Wohnungs- und Versorgungsleistungen um 1,7 Prozent Anfang Januar. Die Erhöhung im Oktober, die Anhebung der Einkommensteuer auf passive Einkommen, die zusätzliche Zollgebühr, der höhere Entsorgungsbeitrag ab 2027 sowie die neue Besteuerung von Rohstoffmehrerträgen und Fondseinkünften sind dagegen als Vorschläge oder geplante Schritte beschrieben. Auch die höheren Stromtarife für Unternehmen befinden sich nach dem vorliegenden Stand im Vorschlagsstadium.
Die angekündigte Belastungswelle besteht deshalb nicht aus einer einzigen Steuerentscheidung, sondern aus mehreren Vorhaben mit unterschiedlichen Zeitpunkten und Wirkungen. Ihr gemeinsamer Effekt wäre eine Ausweitung staatlicher Einnahmen zulasten passiver Einkommen, des Konsums, laufender Versorgungskosten und unternehmerischer Ausgaben. Der konkrete, bereits eingetretene Preisauftrieb lässt sich im vorliegenden Stand nur für die Anfang Januar um 1,7 Prozent gestiegenen Tarife feststellen; die weiteren Erhöhungen sind geplant, vorgeschlagen oder für einen späteren Zeitpunkt vorgesehen.