EU-Kommission verpflichtet WhatsApp zur Gewährung des Zugangs für andere KI-Anbieter

EU-Kommission verpflichtet WhatsApp zur Gewährung des Zugangs für andere KI-Anbieter

Juni 9, 2026
1 min. lesezeit

Der US-Technologiekonzern Meta ist verpflichtet, innerhalb von fünf Werktagen anderen Anbietern von Künstlicher Intelligenz (KI) den Zugang zu seinem Messengerdienst WhatsApp zu gewähren. Diese Entscheidung traf die EU-Kommission durch eine einstweilige Anordnung, nachdem Meta im vergangenen Oktober den Zugang zu den notwendigen Schnittstellen für Drittanbieter gesperrt hatte. Sollte der Konzern dieser Anordnung nicht nachkommen, drohen ihm erhebliche Geldstrafen.

Die EU-Kommission begründet die Maßnahme mit der Notwendigkeit, einen wettbewerbsfähigen Markt für universelle KI-Assistenten zu sichern. Der Zugang zu WhatsApp sei für kleinere KI-Anbieter und neue Marktteilnehmer entscheidend, um gegen große Unternehmen Wettbewerbsfähigkeit zu erreichen. Ein ungehinderter Zugang würde auch die Wahlfreiheit der europäischen Verbraucher im Hinblick auf die KI-Dienste erhöhen, die über WhatsApp genutzt werden können.

WhatsApp ist nicht nur für private Nutzer von Bedeutung, sondern zunehmend auch für Unternehmen, die über den Dienst Kundenanfragen verwalten oder Bestellungen abwickeln. Oft kommen hierbei KI-Chatbots zum Einsatz, weshalb der Zugang zu WhatsApp für KI-Firmen von zentraler Bedeutung ist. Die Entscheidung der EU könnte somit weitreichende Auswirkungen auf die Nutzung und Entwicklung von KI-Anwendungen haben.

Meta hatte nach der ersten Androhung von Zwangsmaßnahmen im März wieder begrenzten Zugang gewährt, jedoch unter der Bedingung, dass eine Gebühr entrichtet werden muss. Diese Maßnahme wird von der EU als unzureichend erachtet und widerspricht den vor dem 15. Oktober 2025 geltenden Bedingungen.

Sollte Meta gegen die Anordnung verstoßen, drohen Geldbußen von bis zu zehn Prozent seines globalen Umsatzes sowie tägliche Zwangsgelder von bis zu fünf Prozent des durchschnittlichen Tagesumsatzes. Meta hatte bereits angekündigt, rechtliche Schritte gegen die Entscheidung der EU einzuleiten. Der Konzern sieht keinen Anlass für das Eingreifen der EU und argumentiert, dass alternative Wege für den Zugang zu KI-Anwendungen vorhanden sind.

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