Frauenärzte warnen vor Budgetgrenzen bei Schwangerschaftsvorsorge ab 2027

September 25, 2026
1 min. lesezeit

Ab 2027 ändert sich die Finanzierung der Schwangerschaftsvorsorge in Deutschland. Im Zuge des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes sollen zahlreiche bislang zusätzlich vergütete Leistungen wieder in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung, kurz MGV, einbezogen werden. Die konkrete Vergütung ist noch nicht abschließend geregelt, die Verhandlungen laufen.

Frauenarzt Per Kistenbrügge aus Hannover warnt vor Folgen für die Praxisfinanzierung. „So wie es zumindest zum jetzigen Zeitpunkt zu lesen ist, werden wir Geldmittel bekommen, die dem Jahr 2025 entsprechen und nicht dem aktuellen Bedarf“, sagt er. Nach seiner Darstellung könnte das bedeuten, dass sich die Mittel nicht mit dem tatsächlichen Bedarf entwickeln.

„Das heißt, wenn ich zum Beispiel 2025, ich sage mal eine fiktive Zahl, 50 Schwangere betreut habe, dann steht mir 2027 das Geld für 50 Schwangere zur Verfügung.“ Kistenbrügge befürchtet, dass Praxen bei nicht vollständig vergüteten Zusatzleistungen weniger Patientinnen aufnehmen könnten. „Meine wirklich innigste Hoffnung [ist], dass für Schwangere diese Budgetierung nicht kommt“, sagt er.

Aus der MGV werden bereits heute viele Leistungen der niedergelassenen Ärzte bezahlt. Der zuständige Bewertungsausschuss kann dennoch weiter festlegen, dass bestimmte Leistungen außerhalb des begrenzten Budgets vergütet werden, wenn Qualitäts- und Wirtschaftlichkeitsvorteile vorliegen.

Der GKV-Spitzenverband weist den Eindruck zurück, die bisherige Vergütung für Schwangerschaftsvorsorge werde gestrichen. Sprecher Florian Lanz sagt: „Durch diese gesetzliche Vorgabe wird 2027 also für Früherkennungs- und Vorsorgeuntersuchungen kein Euro weniger zur Verfügung stehen als bisher“. Die Gesamtvergütung werde zudem jährlich erhöht; wie stark sie im kommenden Jahr steigt, ist noch offen.

Die AOK Niedersachsen sieht derzeit keine Gefährdung der Versorgung Schwangerer, schließt finanzielle Auswirkungen bei steigender Nachfrage aber nicht vollständig aus. Die Ärztekammer Niedersachsen verweist darauf, dass unklar sei, ob sich die Patientenzahlen in den Praxen genauso entwickeln wie die rückläufige Geburtenzahl in Niedersachsen.

Johannes Neimann, Frauenarzt und Vorstandsmitglied der Ärztekammer Niedersachsen, hält es für möglich, dass die Suche nach einer Frauenarztpraxis schwieriger wird, falls die Finanzierung zu Einschränkungen führt.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hält die Sorgen der Frauenärzte für berechtigt und wirft den Krankenkassen in den laufenden Verhandlungen einen „reinen Sparkurs“ vor. KBV und GKV-Spitzenverband verhandeln derzeit die konkrete Vergütung; eine Entscheidung wird bis Ende September erwartet.

Auch Kinderärzte sind von den Sparplänen betroffen. Ihre Endbudgetierung wird ab 2027 nicht komplett abgeschafft, aber laut Kassenärztlicher Bundesvereinigung durch die „Hintertür“ begrenzt.

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