Abschließbares Tor vor einem Gebäude der iranischen Botschaft.

Auswärtiges Amt bestellt iranischen Botschafter nach Hamburger Urteil ein

November 8, 2026
1 min. lesezeit

Das Auswärtige Amt hat nach der Verurteilung mutmaßlicher iranischer Spione wegen Anschlagsplänen in Hamburg den iranischen Botschafter einbestellt. Das Ministerium handelte am Montag, nachdem das Hanseatische Oberlandesgericht in dem Verfahren Haftstrafen verhängt hatte.

Der Hauptangeklagte wurde zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt. Ein mutmaßlicher Komplize erhielt viereinhalb Jahre Freiheitsstrafe.

Das Auswärtige Amt erklärte am Montag, Deutschland werde Angriffe auf jüdisches Leben und auf dessen Verteidiger nicht tolerieren. Das Ministerium sprach von „bösartigen Anschlagsversuchen“ und verurteilte die Aktivitäten Irans aufs Schärfste.

Nach Angaben aus dem Verfahren soll der Hauptangeklagte als Agent des iranischen Regimes Brand- und Mordanschläge in Deutschland geplant und vorbereitet haben. Zu den möglichen Zielen sollen auch der Präsident des Zentralrats der Juden, Josef Schuster, und der Präsident der Deutsch-Israelischen Gesellschaft, Volker Beck, gehört haben.

Das Auswärtige Amt verwies zudem darauf, dass sich Deutschland bereits dafür eingesetzt habe, die Drahtzieher iranischer Anschlagsversuche weltweit sowie die Revolutionsgarden auf die EU-Terrorliste zu setzen. Dies sei erfolgreich gewesen.

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