Bundesgerichtshof entscheidet über Werbung für medizinisches Cannabis und Online-Diagnosen in Deutschland

Bundesgerichtshof entscheidet über Werbung für medizinisches Cannabis und Online-Diagnosen in Deutschland

März 26, 2026
1 min. lesezeit

Werbung für medizinisches Cannabis ist in Deutschland rechtlich eingeschränkt. Der Bundesgerichtshof (BGH) stellte in einer Entscheidung klar, dass Online-Portale, die ärztliche Behandlungen mit medizinischem Cannabis anpreisen, gegen das Heilmittelwerberecht verstoßen. In einem konkreten Fall war das Unternehmen Bloomwell betroffen, das Patienten mit Ärzten für Behandlungen mit Cannabis verknüpft. Der BGH urteilte, dass Werbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel nicht gestattet ist, unabhängig davon, ob spezifische Produkte oder Hersteller genannt werden (Az. I ZR 74/25).

Bloomwell hatte argumentiert, es handle sich bei seinem Angebot um Informationsvermittlung und nicht um Werbung. Dennoch entschied der BGH, dass die Webseite darauf ausgelegt sei, den Absatz von Cannabis zu fördern. Die Wettbewerbszentrale hatte Klage eingereicht, da für rezeptpflichtige Medikamente nur an bestimmte Fachkreise wie Ärzte oder Apotheker geworben werden dürfe. Das Gericht bestätigte diese Regelung.

Die Entscheidung wird von Bloomwell als Einschränkung der Informationsrechte der Verbraucher betrachtet. Geschäftsführer Niklas Kouparanis kommentierte, dass dies die Veröffentlichung von Informationen über medizinisches Cannabis erschwere, sieht jedoch auch Klärung durch das Urteil. Die Wettbewerbszentrale begrüßt das Urteil und betont die Schutzfunktion der Verschreibungspflicht.

Medizinisches Cannabis wird seit 2017 in Deutschland verschrieben. Laut Bundesärztekammer kann es bei verschiedenen Beschwerden, einschließlich Schmerzmanagement und Nebenwirkungen von Chemotherapien, eingesetzt werden. Gesundheitsministerin Nina Warken plant, die Regulierung für Cannabisprodukte zu verschärfen, um Missbrauch zu verhindern.

In einem weiteren Fall prüft der BGH die rechtlichen Rahmenbedingungen für Online-Diagnosen durch Ärzte in Irland. Hierbei geht es um die Frage, ob die deutsche Gesetzgebung mit EU-Vorgaben im Einklang steht. Das Unternehmen Wellster Healthtech bietet Online-Ärzteberatungen an, was Gegenstand von rechtlichen Auseinandersetzungen ist. Der Verband Sozialer Wettbewerb sieht hierin einen Verstoß gegen das Heilmittelwerbegesetz, wobei das Oberlandesgericht München eine Klage gegen Wellster bereits unterstützt hat.

Gründer Manuel Nothelfer begrüßte die Entscheidung des BGH, da klare Regelungen für die Telemedizin auf europäischer Ebene erforderlich seien. Er fordert mehr Transparenz in den telemedizinischen Angeboten, um die Sicherheit der Patienten zu gewährleisten. Der BGH lässt offen, ob der Gesundheitsschutz eine Einschränkung der Dienstleistungsfreiheit für Ärzte in Irland rechtfertigt.

Kommentar hinzufügen

Your email address will not be published.

Nicht verpassen

Umweltverbände fordern von der Bundesregierung einen Klima-Aktionsplan

Umweltverbände fordern von der Bundesregierung einen Klima-Aktionsplan

Umweltverbände fordern von der Bundesregierung einen…
Experten raten Linnemann von Zwangsfusionen kleiner Krankenkassen ab

Experten raten Linnemann von Zwangsfusionen kleiner Krankenkassen ab

Experten haben Carsten Linnemann, dem Gesundheitsminister,…
Deutscher Städte- und Gemeindebund fordert 40 Milliarden Euro für Klimaanpassungsmaßnahmen

Deutscher Städte- und Gemeindebund fordert 40 Milliarden Euro für Klimaanpassungsmaßnahmen

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund fordert…