Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) plant eine Reform des Kindschaftsrechts, die vor allem darauf abzielt, Konflikte zwischen getrenntlebenden Eltern zu entschärfen und das Wohl von Kindern zu fördern. Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass Eltern mit gemeinsamem Sorgerecht in der Zeit, in der sie das Kind betreuen, eigenständig über alltägliche Angelegenheiten entscheiden können.
Ein zentraler Punkt der Reform ist die Stärkung der Kinderrechte. Kinder ab 14 Jahren sollen in Entscheidungsprozesse einbezogen werden, vor allem wenn es um wichtige Vereinbarungen bezüglich ihres Alltags geht. Außerdem soll die Vermutung, der Umgang mit beiden Elternteilen sei grundsätzlich positiv, nicht mehr gelten, wenn ein Elternteil Gewalt gegen den anderen ausgeübt hat. In solchen Fällen kann das Umgangsrecht ganz oder teilweise eingeschränkt werden.
Die Reform plant auch die Einführung von sogenannten Umgangspflegschaften, um den Kontakt zwischen gewalttätigen Eltern und ihren Kindern unter bestimmten Bedingungen zu regeln. Familiengerichte könnten eine dritte Person zur Aufsicht des Umgangs anordnen. Zudem wird angestrebt, gewalttätige Eltern in Kinderschutzverfahren zur Teilnahme an sozialen Trainingskursen zu verpflichten.
Für unverheiratete Paare bietet die Reform Erleichterungen: Erkennt der Vater die Vaterschaft an und die Mutter widerspricht nicht, erhalten sie das gemeinsame Sorgerecht ohne weitere bürokratische Hürden.
Die geplante Gesetzesänderung ist Teil eines vorsichtigen Ansatzes zur Reform des Kindschaftsrechts, der in den Koalitionsverhandlungen zwischen CDU, CSU und SPD bereits festgelegt wurde. Dies sollte die Umsetzung im politischen Raum erleichtern, auch wenn frühere, umfassendere Reformversuche gescheitert sind.