Das Bundeskabinett hat einen Entwurf zur Reform des Heizungsgesetzes verabschiedet. Dies geschah am Mittwoch, den 13. Mai 2026. Mit der neuen Regelung wird die bisherige Vorschrift aufgehoben, dass neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Bis 2045 sollen weiterhin klimaschädliche Gas- und Ölheizungen zugelassen werden, während die Bundesregierung sich gleichzeitig zur Erreichung der Klimaneutralität verpflichtet hat.
Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) betonte, dass die Reform Wahlfreiheit für Eigentümer mit sich bringe, jedoch diese Wahlfreiheit nicht zulasten der Mieter gehen dürfe. Mieter wären dennoch bei der Entscheidung für fossile Heizungen belastet, da Vermieter sich an den laufenden Heizkosten beteiligen müssen. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) wies darauf hin, dass Mieterschutz im Rahmen des neuen Gebäudemodernisierungsgesetzes eine zentrale Rolle einnehme.
Die Reform sieht eine Mindestquote für Biogas und synthetische Kraftstoffe vor, die bis 2040 auf 60 Prozent anwachsen soll. Eine Berechnung des Fraunhofer-Instituts für System- und Innovationsforschung zeigt, dass die monatliche Mehrbelastung für Mieter durch den Einbau einer Gasheizung im Jahr 2025 55 Euro betragen würde, bis 2045 würde die Belastung auf 272 Euro steigen. Eine Einigung zwischen der Koalition von Union und SPD sieht vor, dass Vermieter bei der Installation neuer Gas- oder Ölheizungen einen Teil der Netzentgelte, des CO2-Preises und der Bio-Kraftstoffe tragen müssen, jedoch nur bis zu einem Biogasanteil von 30 Prozent.
Umweltverbände äußern Bedenken, dass die festgelegte Quote nicht ausreiche, um die CO2-Ziele im Gebäudebereich einzuhalten. Der Eigentümerverband Haus und Grund kritisierte die Kostenaufteilung. Der Mieterbund begrüßte die Reform, fordert jedoch zusätzliche Regelungen, um sicherzustellen, dass Mieter bei höheren Biogasanteilen nicht allein für die Kosten aufkommen müssen.