Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) plant, die Kapazitäten im Zivilschutz bis 2029 erheblich zu erweitern. Ein Kabinettsbeschluss, der an diesem Mittwoch beraten wird, sieht eine Investition von insgesamt zehn Milliarden Euro vor. Diese Mittel sollen unter anderem für den Erwerb von 1.000 Spezialfahrzeugen sowie für Baumaterialien, Technik und Personal des Technischen Hilfswerks (THW) verwendet werden.
Dobrindt selbst äußerte in einem Interview mit der „Bild“-Zeitung, dass die militärische und zivile Verteidigung enger miteinander verknüpft werden sollen, um die nationale Sicherheit sowie die Resilienz der Bevölkerung zu stärken. Die Umsetzung dieses Plans wird durch eine Ausnahme von der Schuldenbremse erleichtert, die Ausgaben für den zivilen Bevölkerungsschutz ermöglicht. Eine entsprechende Änderung des Grundgesetzes wurde im Frühjahr 2025 mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit von Bundestag und Bundesrat beschlossen, die es erlaubt, Kredite für Verteidigung und Zivilschutz aufzunehmen, wenn diese Ausgaben ein Prozent des Bruttoinlandsprodukts übersteigen.
Ein neuer Operationsplan der Bundeswehr, „OPLAN DEU“, wurde im März 2024 vorgestellt. Dieser Plan legt die Vorgehensweise in Fällen von Spannung und Verteidigung fest und fordert eine engere Zusammenarbeit zwischen Sicherheitsbehörden, Katastrophenschutz und Industrie. Consulting Experten zufolge hat die Bundeswehr in ihren Planungen Fortschritte gemacht, die teilweise über die der anderen Beteiligten hinausgehen.
Bis 2029 sind zudem mindestens 110.000 stapelbare Feldbetten geplant. Die Warn-App Nina soll künftig nicht nur vor Gefahren warnen, sondern auch Fluchtwege zu nearby Schutzräumen anzeigen. Ein umfassendes Konzept für Schutzräume fehlt jedoch noch. Das Ministerium plant, die Weiterentwicklung der App und das Schutzraumkonzept parallel voranzutreiben.
Die Bundesregierung reagiert auf den anhaltenden Druck der Bundesländer, die seit Jahren verstärkt in den Zivilschutz investieren möchten. Insbesondere auf der bevorstehenden Innenministerkonferenz wird das Thema erneut zur Sprache kommen. Die Verantwortung für Notfallmaßnahmen obliegt den Ländern und Kommunen, während der Bund für den Schutz der Bevölkerung im Spannungsfall zuständig ist. Dobrindt betont, dass der Ausbau des Bevölkerungsschutzes auch durch die derzeitige geopolitische Situation, einschließlich der Bedrohungen aus Russland, gerechtfertigt ist.