Ein Gesetzentwurf aus dem Bundesjustizministerium von Stefanie Hubig (SPD) soll Opfern häuslicher Gewalt den Ausstieg aus einem gemeinsamen Mietvertrag mit dem Täter erleichtern und den Schutz für Kinder sowie abhängige Angehörige ausweiten.
Betroffene sollen sich damit künftig leichter aus der gemeinsamen Wohnung lösen können. Zugleich sieht der Entwurf vor, dass Täter grundsätzlich für bestimmte Kosten aufkommen müssen, die nach dem Auszug entstehen.
Der Entwurf soll den Betroffenen dafür klare gesetzliche Ansprüche geben. Dazu zählen mögliche Schäden an der Wohnung und Mietzahlungen, die nach dem Auszug weiter weiterlaufen können.
Auch der Schutz von Kindern und Angehörigen soll erweitert werden. Familiengerichte sollen Schutzmaßnahmen künftig auch ohne gesonderten Antrag zugunsten von Personen anordnen können, die von der gewaltbetroffenen Person abhängig sind.
Nach den Angaben zum Entwurf gilt der Schutz nach dem Gewaltschutzgesetz bislang grundsätzlich nur für die gewaltbetroffene Person selbst. Kinder oder pflegebedürftige Angehörige im selben Haushalt sind demnach bisher nicht erfasst.
Hubig erklärte, der Weg in ein selbstbestimmtes und sicheres Leben sei nach häuslicher Gewalt oft noch lang; die geplanten Regelungen sollten ihn etwas einfacher machen. Der Text zielt nach Angaben aus dem Ministerium darauf, Betroffenen eine räumliche und finanzielle Trennung von ihren Peinigern zu erleichtern.
