Landgericht Bremen erkennt Irreführung durch reduzierte Milka-Tafeln an

Landgericht Bremen erkennt Irreführung durch reduzierte Milka-Tafeln an

Mai 13, 2026
1 min. lesezeit

Das Landgericht Bremen hat entschieden, dass der Lebensmittelkonzern Mondelez Verbraucher durch die neue Milka-Schokoladentafel irreführen könnte. Die Klage der Verbraucherzentrale Hamburg, die irreführende Werbung aufgrund einer Gewichtsverringerung von 100 auf 90 Gramm bei gleichbleibender Verpackung anprangerte, wurde weitgehend unterstützt. Nach Auffassung des Gerichts hätte Mondelez einen deutlichen Hinweis auf die reduzierte Menge zwingend anbringen müssen, insbesondere da die alte Verpackung bis vor vier Monaten im Verkauf war. Richter Claas Schmedes erklärte, dass die Aufmachung der neuen Verpackung keinen ausreichenden Unterschied zur Vorgängerversion mache und somit potenziell irreführend sei.

Obwohl das Urteil dazu führt, dass Mondelez in Zukunft bei ähnlichen Veränderungen transparenter vorgehen muss, hat es in diesem speziellen Fall keine direkten Auswirkungen. Die Gewichtsreduzierung trat bereits Anfang 2025 in Kraft, sodass die Frist für erforderliche Änderungen infolgedessen bereits abgelaufen ist. Eine verpflichtende Rückrufaktion oder Anpassung der bestehenden Verpackungen sei nicht erforderlich, wie ein Gerichtssprecher mitteilte.

Mondelez hat bislang noch keine rechtlichen Schritte gegen das Urteil unternommen, betont jedoch, die Entscheidung ernst zu nehmen und die Urteilsbegründung genau prüfen zu wollen. Der Konzern erklärte, dass man an einer klaren Kommunikation der Produktinformationen arbeite. Bereits während der Verhandlung hatte das Gericht angedeutet, dass die neue Verpackung Verbraucher täuschen könnte. Richter Schmedes bezeichnete die Umstellung als „relative Mogelpackung“, da das verminderte Gewicht im Regal oft nicht ins Auge falle.

Die Verbraucherzentrale kritisierte zudem, dass der Preis der Tafel von 1,49 Euro auf 1,99 Euro gestiegen sei, was einem Anstieg des Grundpreises um 48 Prozent entspricht. Der Lebensmittel-Experte Armin Valet äußerte sich zuversichtlich über die gerichtliche Entscheidung und bezeichnete sie als Stärkung der Verbraucherrechte.

Das Phänomen der „Shrinkflation“, also der Verringerung von Produktmengen bei gleichbleibenden oder steigenden Preisen, sieht die Verbraucherzentrale als weit verbreitet an. Auch andere Hersteller, darunter Ritter Sport, stehen in der Kritik, die Verpackungen ihrer Produkte hinsichtlich der Menge nicht ausreichend zu kennzeichnen.

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