Linken-Schiedsgericht weist Ramelow-Antrag zur Gehaltsdeckelung zurück

Linken-Schiedsgericht weist Ramelow-Antrag zur Gehaltsdeckelung zurück

Juni 9, 2026
1 min. lesezeit

Bundestagsvizepräsident Bodo Ramelow hat vor dem Schiedsgericht der Linken einen abgelehnten Antrag zu einem Antrag des Bundesvorstands auf Deckelung der Abgeordnetengehälter eingereicht. Dies wurde am 9. Juni 2026 bekannt, als die FAZ über die Entscheidung des Schiedsgerichts berichtete. Ramelow hatte eine vorläufige Maßnahme beantragt, um zu verhindern, dass auf dem bevorstehenden Bundesparteitag über den Gehaltsdeckel abgestimmt wird.

Der Vorstand der Linken beabsichtigt, die Mitglieder des Bundestags und der Europaabgeordneten dazu zu verpflichten, ihre Gehälter auf das Niveau eines durchschnittlichen Arbeitnehmerlohns zu begrenzen. Ramelow kritisiert den Vorstoß als verfassungswidrig.

Das Schiedsgericht stellte jedoch fest, dass Ramelows Antrag aufgrund vorläufiger rechtlicher Einschätzungen unzulässig sei. Die Richter argumentierten, Ramelow fehle das Rechtsschutzbedürfnis, weil der Antrag auf der Parteitag noch nicht beschlossen worden sei. In einer Antwort an das Gericht wies Ramelow darauf hin, dass der Vorstoß des Parteivorstands bereits parteiinterne Wahlen beeinflusse und die Annahme, dass Kandidaten sich dazu nicht positionieren müssten, unrealistisch sei.

Ramelow hat gegen die Entscheidung des Schiedsgerichts Beschwerde eingelegt.

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