Internationaler Sportgerichtshof Gerichte dürfen CAS-Schiedssprüche prüfen
Niederlage für die Sportgerichtsbarkeit: Staatliche Gerichte dürfen in Zukunft Schiedssprüche des Internationalen Sportgerichtshofs überprüfen. Das entschied der EuGH – und schwächt damit die Position des CAS deutlich.
Entscheidungen des Internationalen Sportgerichthofes (CAS) bei Streitfällen in der Sportwelt galten bislang als nahezu unanfechtbar. Doch das wird sich durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) ändern.
Denn der EuGH entschied, dass staatliche Gerichte künftig CAS-Schiedssprüche überprüfen können. Es müsse möglich sein, gerichtlich zu kontrollieren, ob die Schiedssprüche mit der öffentlichen Ordnung der Europäischen Union vereinbar seien, heißt es in der Urteilsbegründung aus Luxemburg.
Bisher konnte nur das Schweizer Bundesgericht Entscheidungen des in Lausanne ansässigen CAS wieder kippen. Allerdings wurden die Schiedssprüche vom Bundesgericht nur auf Verfahrensfehler geprüft.
Grundidee sind einheitliche Regeln und Fairness
Der CAS entscheidet etwa über Dopingsperren von Athletinnen und Athleten sowie Teilnahmebedingungen für Wettkämpfe. Ein Beispiel: Im März entschied der CAS, dass der Ausschluss russischer National- und Vereinsmannschaften aus internationalen Wettbewerben gerechtfertigt ist. Kurz nach Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine hatten FIFA und UEFA ihre laufenden Wettbewerbe für russische Teams gesperrt.
Hintergedanke der Entscheidungsgewalt des CAS ist, dass die privat festgelegten Regelwerke im Sport weltweit einheitlich ausgelegt werden – und nicht in jedem Land unterschiedlich je nach den dortigen Gerichtsentscheidungen. So soll über Ländergrenzen hinweg Fairness im Wettbewerb sichergestellt werden. Der Gang vor den CAS war bislang für Sportlerinnen und Sportler sowie Verbände die letzte sportjuristische Möglichkeit. Staatliche Gerichte konnten die Schiedssprüche nur sehr eingeschränkt prüfen.
Belgischer Verein stellte Unabhängigkeit des CAS infrage
Dass sich der EuGH mit der Stellung des CAS befasst hat, führt auf eine Klage des belgischen Fußballvereins RFC Seraing zurück. Der Verein streitet sich seit mehr als zehn Jahren mit der FIFA über das Verbot der sogenannten Dritteigentümerschaft. Dieses Verbot ist in den Regelwerken des Fußballweltverbands FIFA, des europäischen Verbands UEFA und der nationalen Verbände festgelegt.
Die FIFA hatte dem Club deshalb untersagt, dass externe Investoren Rechte an Spielern erwerben – und ihn 2015 mit einer Transfersperre und Geldstrafe belegt. Der Fall landete vor dem CAS, der im Sinne der FIFA entschied. Auch das Schweizerische Bundesgericht hatte nichts daran auszusetzen. Daraufhin stellte Seraing die Unabhängigkeit des CAS infrage, da dieser durch internationale Verbände finanziert wird und zog vor belgische Gerichte, die schließlich den EuGH anriefen.