Mann soll in seinem Keller Kriegswaffen hergestellt haben
Mann soll in seinem Keller Kriegswaffen hergestellt haben

Mann soll in seinem Keller Kriegswaffen hergestellt haben

April 4, 2025
1 min. lesezeit

Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden hat einen 51-Jährigen angeklagt. Er steht im Verdacht, Kriegswaffen hergestellt, Sprengstoff gelagert und Waffen samt Munition verkauft zu haben. Der Beschuldigte soll im Keller seiner Wohnung in Radebeul fünf funktionsfähige Schusswaffen hergestellt haben – darunter zwei Maschinenpistolen, die unter das Kriegswaffenkontrollgesetz fallen. Zudem habe der Mann rund 1,4 Kilogramm Schwarzpulver dort gelagert.

Verdeckte Ermittler kamen ihm auf die Schliche. Auch gegen seine Ehefrau wird ermittelt, allerdings in einem gesonderten Verfahren.

In Dresden hat die Generalstaatsanwaltschaft Anklage erhoben gegen einen 51-Jahre alten Mann, der unter anderem Waffen hergestellt und verkauft haben soll – auf die Schliche kamen ihm Ermittler einer Sonderkommission, die auf rechtsextreme Straftaten spezialisiert ist. (Symbolbild)Bildrechte: picture alliance / dpa | Arno Burgi

Festnahme durch auf rechte Straftaten spezialisierte Soko

Die Waffen sowie Munition und Werkzeuge zum Waffenbau haben Einsatzkräfte der Polizei im September 2023 bei Durchsuchungen bei dem Ehepaar sichergestellt, ebenso Mobiltelefone, IT-Technik und Bargeld im Wert von mehreren tausend Euro. Von September 2023 bis März 2024 saß der nun Angeklagte in Untersuchungshaft.

Wie das Landeskriminalamt (LKA) damals mitteilte und die Generalstaatsanwaltschaft am Freitag MDR SACHSEN nochmal bestätigte, wurden die Untersuchungen von der Soko Rex durchgeführt. Die Sonderkommission des Landeskriminalamts (LKA) ist auf rechtsextreme Straftaten spezialisiert.

Informationen dazu, ob und inwiefern in diesem Zusammenhang gegen das Paar ermittelt wird und ob das Paar einer Gruppierung oder Szene angehört, hat die Generalstaatsanwaltschaft auf Anfrage von MDR SACHSEN mit Verweis auf die Verhandlung nicht herausgegeben. Der Beschuldigte ist laut Generalstaatsanwaltschaft Deutsch-Pole.

Das Amtsgericht Dresden, Schöffengericht, wird nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden.

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