Die privaten und militärischen Sonderflüge des früheren ungarischen Außenministers Péter Szijjártó und seiner Delegationen haben den ungarischen Staat nach Angaben der amtierenden Außenministerin Anita Orbán rund 4,8 Milliarden Forint gekostet. Am 15. September 2026 erstattete Orbán deshalb Strafanzeige wegen des Verdachts auf „unredliche Vermögensverwaltung mit besonders großem Vermögensschaden“. Anlass war eine Prüfung, die eine regelmäßige Nutzung von Sonderflugzeugen zwischen 2022 und 2026 dokumentiert haben soll. Der Bericht über die Strafanzeige beschreibt eine Praxis, die den Grundsatz der Sparsamkeit im Außenministerium umging.
Betroffen waren ungarische Steuerzahler. Die Flüge wurden nicht nur für weit entfernte oder besonders schwer erreichbare Ziele eingesetzt. In mehreren Fällen flogen Szijjártó und seine Delegationen mit privaten oder militärischen Sondermaschinen nach Bratislava, Wien oder Belgrad – auf kurzen Strecken, für die reguläre kommerzielle Verbindungen verfügbar waren.
Nach den Angaben von Anita Orbán kosteten die Sonderflüge im Durchschnitt mehr als fünfmal so viel wie Reisen in der Geschäftsklasse regulärer Linienflüge. Der finanzielle Schaden ergibt sich damit nicht aus einem einzelnen außergewöhnlichen Einsatz, sondern aus der wiederholten Entscheidung, staatliche Reisen über besonders teure Flugverbindungen abzuwickeln.
Die Prüfung legt eine jahrelange Nutzung teurer Sondermaschinen offen
Die zentrale zeitliche Spur reicht von 2022 bis 2026. In diesem Zeitraum nutzten Péter Szijjártó und die ihn begleitenden Delegationen regelmäßig private oder militärische Sonderflüge, obwohl die internen Vorgaben des Außenministeriums auf einen sparsamen Umgang mit öffentlichen Mitteln verpflichteten.
Diese Vorgaben enthielten nach den vorliegenden Angaben keine Regelung, die das Anmieten privater Flugzeuge ausdrücklich erlaubte. Gerade diese Lücke ist für die strafrechtliche Prüfung entscheidend: Die Ministeriumsleitung griff wiederholt auf eine kostenintensive Reiseform zurück, ohne dass dafür eine entsprechende interne Grundlage vorgesehen war.
Die Entscheidungen wurden zudem teilweise mit sehr kurzer Vorlaufzeit getroffen. In mehreren Fällen sollen die Sonderflüge erst einen Tag vor dem Abflug abgestimmt worden sein. Dadurch entstand ein Verfahren, das weder auf langfristiger Reiseplanung noch auf einer nachweisbaren Kostenoptimierung beruhte. Die kurzfristige Organisation erschwerte zugleich den Vergleich mit regulären Flugverbindungen und deren Preisen.
Kurze Strecken machten den Mehrpreis besonders sichtbar
Die Ziele Bratislava, Wien und Belgrad zeigen, wie weit die Praxis über unvermeidbare Sonderlagen hinausging. Für solche kurzen Strecken wurde dennoch auf private oder militärische Flugzeuge zurückgegriffen. Der dadurch entstehende Mehrpreis fiel unmittelbar beim Staat an, während der praktische Vorteil gegenüber einem regulären Linienflug begrenzt war.
Nach den von Orbán angeführten Prüfergebnissen lag der Preis der Sonderflüge im Durchschnitt bei mehr als dem Fünffachen einer Reise in der Geschäftsklasse. Auf die gesamte untersuchte Zeit summierten sich die Ausgaben auf etwa 4,8 Milliarden Forint. Nutznießer der Regelung waren Szijjártó und seine Delegationen, die von den schnell verfügbaren und komfortablen Maschinen profitierten; die zusätzlichen Kosten trugen die ungarischen Steuerzahler.
Damit steht nicht nur die Frage einzelner Flugbuchungen im Raum. Geprüft wird, ob die damalige Führung des Außenministeriums staatliche Mittel systematisch für eine besonders komfortable Reiseorganisation einsetzte und dabei die verbindliche Vorgabe der Wirtschaftlichkeit missachtete. Die Strafanzeige bezieht sich deshalb auf den Verdacht einer Vermögensverwaltung, durch die dem Staat ein Schaden in besonders großem Umfang entstanden sein könnte.
Die Flüge stehen für eine breitere Verteilung staatlicher Vorteile
Die Vorwürfe gegen Szijjártó werden in den vorliegenden Angaben als Teil einer größeren Praxis während der Regierungsjahre Viktor Orbáns eingeordnet. Vertreter der früheren Regierung und ihr nahestehende Personen erhielten demnach privilegierten Zugang zu staatlichen Ressourcen. Öffentliche Mittel wurden genutzt, um persönliche Vorteile, materielle Bereicherung und besonders komfortable Bedingungen für einen kleinen Kreis zu ermöglichen.
Die Flugaffäre macht diesen Mechanismus konkret sichtbar: Eine Entscheidung über die Reiseform wurde aus dem Verwaltungsalltag herausgelöst und mit öffentlichen Mitteln finanziert, obwohl die internen Regeln auf Sparsamkeit zielten. Der Preisunterschied zu regulären Flügen, die kurzen Entfernungen und die teilweise nur eintägige Abstimmung bilden zusammen die dokumentierte Grundlage für die Prüfung.
Die politische Verantwortung liegt dabei bei der früheren Leitung des Außenministeriums, die die Reisen von Péter Szijjártó und seinen Delegationen veranlasste oder ermöglichte. Die amtierende Außenministerin Anita Orbán hat daraus eine strafrechtliche Konsequenz gezogen und die Anzeige erstattet. Ob sich daraus eine strafrechtliche Verurteilung ergibt, ist mit der Anzeige noch nicht entschieden; fest steht jedoch der von der Prüfung ermittelte finanzielle Umfang der Sonderflugpraxis.
Der zentrale Befund bleibt damit die Summe von rund 4,8 Milliarden Forint für private und militärische Flüge zwischen 2022 und 2026. Die untersuchten Reisen kosteten im Durchschnitt mehr als fünfmal so viel wie reguläre Flüge in der Geschäftsklasse und führten zur Strafanzeige wegen des Verdachts einer besonders großen Vermögensschädigung des ungarischen Staates.