Der Sozialverband Deutschland (SoVD) hat eine Petition der Lebenshilfe zur Sicherung der Eingliederungshilfe unterstützt. In der Petition wird der Deutsche Bundestag aufgefordert, gesetzliche Änderungen zu unterlassen, die Leistungskürzungen für Menschen mit Behinderungen zur Folge hätten. Dies könnte das Recht auf gleichberechtigte Teilhabe gefährden. Der SoVD warnt vor den möglichen Auswirkungen von Reformdebatten, die sich mit Kosteneinsparungen befassen. Laut Michaela Engelmeier, der Vorstandsvorsitzenden des SoVD, ist die Eingliederungshilfe essenziell für ein selbstbestimmtes Leben und keine freiwillige Sozialleistung.
Die Eingliederungshilfe umfasst wichtige Leistungen, die von der Unterstützung im Alltag bis hin zu Bildung und gesellschaftlicher Teilhabe reichen. Engelmeier betonte, dass die Ansprüche aus dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) nicht in Frage gestellt werden dürften. Der Verband sieht Einsparpotenziale nicht bei den Leistungsberechtigten, sondern im System selbst, wie etwa durch Bürokratieabbau und die Abschaffung überflüssiger Doppelstrukturen.
Darüber hinaus fordert der SoVD eine stärkere Einbeziehung von Betroffenenverbänden in den Reformprozess. Entscheidungen, die die Eingliederungshilfe betreffen, sollten unter der Perspektive derjenigen getroffen werden, die auf diese Leistungen angewiesen sind. Der SoVD setzt mit seiner Unterstützung für die Petition ein Zeichen für die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Es wird hervorgehoben, dass eine solidarische Gesellschaft sich daran messen lassen muss, wie sie Teilhabe sichert und nicht einschränkt.