Der frühere Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) hat Bedingungen formuliert, die ein Ende der sogenannten „Brandmauer“ zur AfD zur Folge haben könnten. In einem Interview mit dem Podcast „Ronzheimer“ äußerte Steinbrück, dass er die Brandmauer „nachvollziehen“ könne, jedoch nur für einen begrenzten Zeitraum und nicht notwendigerweise für immer.
Steinbrück sprach sich für die Definition von „roten Linien“ aus, um die AfD von einer rechtsextremen hin zu einer rechtskonservativen Position zu bewegen. Solange die Partei diese Grenzen überschreite, solle die Brandmauer aufrechterhalten bleiben, andernfalls sei eine Aufweichung denkbar. Er wies auf die Herausforderungen eines möglichen Verbots der AfD hin, das seiner Ansicht nach nicht erfolgreich durchsetzbar sei, da es mit einem hohen Risiko des Scheiterns verbunden wäre. Steinbrück erklärte, dass die Wähler der AfD durch ein solches Verfahren nicht verschwinden würden.
Stattdessen regte er an, einzelnen AfD-Vertretern wie Björn Höcke das passive Wahlrecht zu entziehen. Steinbrück ist der Meinung, dass genügend Beweise vorliegen würden, die belegen, dass Höcke mit den Grundlagen der Verfassung nicht in Einklang stehe.
Nach Artikel 21 des Grundgesetzes sind Parteien verfassungswidrig, wenn sie die freiheitliche demokratische Grundordnung gefährden. Für ein solches Verfahren bedarf es jedoch eines Prüfauftrags durch den Bundestag, den Bundesrat oder die Bundesregierung. Artikel 18 des Grundgesetzes regelt, dass Rechte wie die Meinungsäußerung verwirkt werden können, wenn sie gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung eingesetzt werden. Auch hier ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts notwendig.