Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) hat in einem Podcast des „Focus“ ein Verfahren zur Prüfung eines Verbots der AfD unterstützt. Maier erklärte, die Argumente für ein solches Verfahren seien aus seiner Sicht ausreichend. Dabei beruft er sich auf das Grundgesetz, das in Artikel 21 die Voraussetzungen für die Verfassungswidrigkeit von Parteien regelt. Demnach sind Parteien verfassungswidrig, wenn ihre Ziele oder das Verhalten ihrer Anhänger die demokratische Grundordnung beeinträchtigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland gefährden.
Ein Prüfauftrag für das Bundesverfassungsgericht ist notwendig, den der Bundestag, der Bundesrat oder die Bundesregierung erteilen müssen. Maier hebt hervor, dass die Anwendung dieser Regelung kein Ermessen des Gesetzgebers ermögliche. Wichtig ist für Maier der völkisch-nationalistische Charakter der AfD. Diese definiere das Volk eines Staates nicht über die Staatsbürgerschaft, sondern über die ethnische Zugehörigkeit.
Er weist darauf hin, dass die Partei sich in einer Weise von anderen rechtspopulistischen Parteien in Europa unterscheidet, die sie jederzeit ändern könnte. Dennoch äußert Maier Skepsis gegenüber einer möglichen Mäßigung der AfD. Nach seiner Einschätzung müsste die Co-Vorsitzende der AfD, Alice Weidel, sich von Björn Höcke trennen, um eine solche Entwicklung einzuleiten. Maier bezweifelt, dass Weidel diese Kraft hat.