Die neu gewählte Verfassungsrichterin Kaufhold wurde auch zur Vizepräsidentin des Bundesverfassungsgerichts gewählt. Die AfD und einige Newsportale werfen ihr vor, eine linke Aktivistin zu sein. Doch an den Vorwürfen ist nichts dran.
Seit gestern Abend ist klar, dass das Bundesverfassungsgericht einen neuen Richter und zwei neue Richterinnen bekommt: Günter Spinner, Sigrid Emmenegger und Ann-Katrin Kaufhold. Spinner war von der Union vorgeschlagen worden, Emmenegger und Kaufhold von der SPD. Da beim Bundesverfassungsgericht die Amtszeit der bisher amtierenden Vizepräsidentin Doris König abgelaufen ist, muss auch die Vizepräsidentschaft neu besetzt werden. Dafür war ein gesonderter Wahlgang notwendig. Die Zuständigkeit lag beim Bundesrat.
Dieser wählte auf Vorschlag der SPD Kaufhold heute einstimmig zur neuen Vizepräsidentin des Karlsruher Gerichts. Wenn 2030 der amtierende Präsident Stephan Harbarth aus dem Amt scheidet, dürfte sie nach den bisher üblichen Gepflogenheiten Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts werden.
Ähnlich wie bei der Potsdamer Staatsrechtlerin Frauke Brosius-Gersdorf, die nach einer hitzigen öffentlichen Debatte auf ihre ursprüngliche Kandidatur verzichtet hatte, wird auch Kaufhold von der AfD, von rechtskonservativen News-Plattformen und Netzwerken massiv angegangen. Und ähnlich wie bei Brosius-Gersdorf werden dabei falsche Behauptungen aufgestellt und Tatsachen verzerrt dargestellt.
Wer ist Ann-Katrin Kaufhold?
Ann-Katrin Kaufhold, 49 Jahre alt, war bisher Rechtsprofessorin und Inhaberin des Lehrstuhls für Staats- und Verwaltungsrecht an der Münchner Ludwig-Maximilians-Universität (LMU). Ihr Studium absolvierte sie zum Teil in Frankreich. In Freiburg promovierte und habilitierte sie bei Andreas Voßkuhle, dem früheren Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts. Nach ihrer Promotion arbeitete sie mehrere Jahre als Referentin im Bundesjustizministerium.
Zu ihren Forschungsschwerpunkten als Rechtswissenschaftlerin zählen neben dem Staats- und Verfassungsrecht die Bereiche Klimaschutz und Finanzmarkt. Kaufhold war bislang Mitglied im Arbeitskreis „Finanzmarktgesetzgebung“ des Bundesfinanzministeriums. Der Arbeitskreis hat die Aufgabe, gesetzliche Rahmenbedingungen für die Regulierung des Finanzmarktes zu entwickeln. Vor allem in diesem Bereich hat sie sich einen Namen gemacht. In Juristenkreisen genießt sie einen exzellenten Ruf als versierte Verfassungsrechtlerin mit großer Sachkenntnis.
Um welche Vorwürfe geht es?
Von der AfD und einigen News-Plattformen, die dem rechtspopulistischen Lager zugeordnet werden und in den sozialen Netzwerken eine große Reichweite erzielen, wird Kaufhold bereits seit Monaten immer wieder massiv angegangen. Sie sei eine Enteignungsbefürworterin und eine „linke, radikale Klimaaktivistin“, die einen „Komplettumbau der Gesellschaft“ anstrebe.
Die Kritik fokussiert sich dabei auf ihre Positionen zu einem möglichen AfD-Verbotsverfahren, ihre Haltung zur Rolle des Rechtsstaats beim Klimaschutz, sowie ihrer Rolle als Mitglied einer Expertenkommission, die sich mit der Frage der Vergesellschaftung von großen Wohnungsunternehmen in Berlin beschäftigt hat.
Zitat zum Klimaschutz verkürzt
Vorgehalten wird ihr in diesem Zusammenhang vor allem ein Interview, das 2023 auf der Internetseite ihrer Universität veröffentlicht wurde. Dabei wurde sie gefragt, welche Institutionen die Klimazukunft gestalten könnten. Ihre Antwort: „Natürlich denkt man in solchen Fragen zunächst an Parlament und Regierung. Wir stellen aber leider fest, dass sie das Thema nicht schnell genug voranbringen. Deswegen muss man überlegen, wie man das Tableau der Institutionen erweitert. In den letzten Jahren sind zwei weitere Akteure auf den Plan getreten: Zum einen die Gerichte, die deutlich machen, dass Klimaschutz auch eine menschenrechtliche Dimension hat. Zum anderen die Zentralbanken, die mal mehr, mal weniger versuchen, ihre Geldpolitik grün zu gestalten.“
Kaufhold wurde unterstellt, sie wolle als Richterin dafür sorgen, dass das Bundesverfassungsgericht deutlich mehr Kompetenzen bei ihrem „Lieblingsthema“ Klimaschutz erhält, und zugleich das Parlament entmachtet wird. Der Vorwurf: Sie sei eine linke Klimaaktivistin, die später als Richterin am Parlament vorbei agieren wolle. In den einschlägigen kritischen Veröffentlichungen und öffentlichen Äußerungen ihrer Kritiker werden dabei wichtige Passagen des Interviews unterschlagen.
Darin verweist sie explizit auf die starke Rolle des Gesetzgebers beim Klimaschutz: „Gleichzeitig sind Parlamente politisch stark legitimiert, weil wir sie alle paar Jahre wiederwählen. Ihre Entscheidungen sollten daher im Prinzip auf besonders breite Akzeptanz stoßen.“ Insofern geht der Vorwurf, sie wolle den Gesetzgeber entmachten, an der Realität vorbei.
Berücksichtigen muss man auch, dass sie für den Zweiten Senat des Verfassungsgerichts vorgesehen ist, der für das Thema Klimaschutz gar nicht zuständig ist. Zuständig ist der Erste Senat. Interessant in diesem Zusammenhang: 2021, als der Erste Senat seinen wegweisenden Klimabeschluss fällte, vertrat sie als Prozessbevollmächtigte den Bundestag, also den Gesetzgeber, den sie angeblich entmachten wolle. Und nicht die Gegenseite, die klagenden Umweltverbände.
Aussage zu AfD-Verbot falsch wiedergegeben
So wie bei der früheren SPD-Kandidatin Frauke Brosius-Gersdorf wird auch Kaufhold unterstellt, sie habe sich öffentlich für ein Verbot der AfD ausgesprochen. Das Ganze gipfelte zum Teil im Vorwurf, die SPD wolle das Bundesverfassungsgericht gezielt mit Juristen besetzen, die sich im Vorfeld auf ein AfD-Verbot festgelegt hätten.
Bei Kaufhold wird dabei immer wieder Bezug genommen auf eine Diskussionsrunde, die das Münchner Kaffeehaus „Cafe Luitpold“ am 18. Juni 2024 veranstaltet hatte. Gesprächsgast neben Kaufhold war ihr Kollege an der LMU, Rechtsprofessor Peter M. Huber, früherer Richter am Bundesverfassungsgericht.
Gefragt nach einem AfD-Verbot sagte Kaufhold wörtlich: „Diese Ängstlichkeit zu sagen: Wir halten diese Partei für verfassungsfeindlich, wir glauben auch, dass die Partei das Potenzial hat, ihre Ideen umzusetzen, aber wir stellen den Antrag nicht, aus Sorge davor, es könnte scheitern – das finde ich nicht überzeugend.“ Kaufhold ergänzte, der politische Prozess könne ein Scheitern eines Verbotsantrages aushalten. Huber, der früher auch CDU-Politiker war, entgegnete: „Das würde ich auch so sehen.“
Kaufhold hat sich also nicht für ein Verbot der AfD ausgesprochen, sondern gesagt, dass sie es für falsch halten würde, wenn Verbotsbefürworter einen Antrag aus reiner Ängstlichkeit vor einem Scheitern erst gar nicht stellen. Das ist etwas völlig anderes als ein AfD-Verbot zu befürworten.
Kaufhold keine Enteignungsbefürworterin
Außerdem wird Kaufhold vorgeworfen, sie befürworte die staatliche Enteignung von großen Wohnungsunternehmen. Anknüpfungspunkt dieser Kritik: Sie war Mitglied einer Kommission, die im Auftrag des Berliner Senats prüfen sollte, inwieweit eine sogenannte „Vergesellschaftung“ von Wohneigentum unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten überhaupt möglich sei.
Vorausgegangen war ein Volksentscheid, in dem sich die Berlinerinnen und Berliner mehrheitlich dafür ausgesprochen hatten. In der Kommission saßen insgesamt 13 Experten, darunter die renommierten Berliner Rechtsprofessoren Christoph Möllers und Christian Waldhoff, sowie Michael Eichberger, ein konservativ geprägter Verfassungsrechtler. Eichberger war bis vor wenigen Jahren Bundesverfassungsrichter, der von der CDU vorgeschlagen worden war.
Wichtig: Eine Vergesellschaftung von Grund und Boden – rechtlich gesehen etwas völlig anderes als eine „Enteignung“ – ist unter bestimmten Voraussetzungen nach Artikel 15 Grundgesetz grundsätzlich möglich. Betroffene Eigentümer müssen dabei zwingend entschädigt werden.
Die Kommission kam in ihrem Abschlussbericht mehrheitlich zum Schluss, dass eine Vergesellschaftung von großen Wohnungskonzernen grundsätzlich möglich sei und dem Grundgesetz nicht entgegenstehe. Einzelne Kommissionsmitglieder sahen in einem Sondervotum allerdings Probleme mit Blick auf das Berliner Landesverfassungsrecht. Der zentrale Vorwurf, Kaufhold habe „Enteignungen“ befürwortet, ist jedenfalls unter all diesen Gesichtspunkten schlichtweg nicht haltbar.