Zwei ältere Frauen sitzen zusammen in einer hellen Wohnung und halten sich an den Händen.
Ältere Frau mit ihrer Mutter: Die Bundesregierung will einen legalen Rententrick für pflegende Angehörige beenden. (Quelle: PIKSEL/getty-images-bilder)

Bundesregierung will Pflege-Trick für Rentner ab 2027 beenden

Oktober 4, 2026
1 min. lesezeit

Die Bundesregierung will ab dem 1. Januar 2027 einen legalen Weg beenden, über den Rentner mit Pflegeaufgaben nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiter Rentenpunkte über die gesetzliche Pflegeversicherung sammeln können. Nach Angaben aus dem Artikel könnten davon mehr als 100.000 Menschen betroffen sein.

Nach Zahlen der Deutschen Rentenversicherung Bund, die t-online vorliegen, bezogen 2025 in Deutschland rund 178.400 Menschen eine Teilrente. Etwa 101.200 von ihnen hatten bereits die Regelaltersgrenze erreicht.

Für Menschen, die diese Grenze überschritten haben, gilt normalerweise keine Versicherungspflicht mehr. Deshalb zahlt die Pflegekasse für sie nach den derzeitigen Regeln keine Rentenbeiträge mehr.

Wer als pflegende Person eine Teilrente beantragt und dafür nur 0,01 Prozent der vollen Rente aufgibt, wird wieder versicherungspflichtig und sammelt weiter Rentenpunkte. Je nach Pflegegrad erhöht ein Jahr häuslicher Pflege die spätere Rente derzeit um 7,04 bis 37,27 Euro im Monat.

Die geplante Regelung würde Rentenpunkte aus Pflege künftig nur noch für Rentner ermöglichen, die ihre persönliche Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben. Der Kabinettentwurf soll am 1. Januar 2027 in Kraft treten.

DRV-Expertin Gundula Sennewald sagte in einer schriftlichen Antwort an t-online über die betroffene Gruppe: „In dieser Gruppe ist ein hoher Anteil an Pflegepersonen zu vermuten“. Die DRV erfasst nach eigenen Angaben nicht, wie viele Menschen die Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze nur nutzen, um weiter Beiträge aus der Pflegeversicherung zu erhalten.

Im Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes wird die bisherige Regelung als „unbeabsichtigte Gestaltungsmöglichkeit zur Zahlung von Rentenversicherungsbeiträgen durch die Pflegeversicherung“ beschrieben. Der Entwurf verweist dabei auf eine Regelung aus dem Flexirentengesetz von 2017.

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