Eine Woche vor dem Wahltag sind in Russland bereits 14 Kandidaten der Partei Jabloko für die Staatsduma aus den Einmandatswahlkreisen ausgeschlossen worden. Die Entscheidungen ergingen durch Gerichte; unter den Betroffenen befinden sich fünf Leiter regionaler Parteigliederungen. Die jüngste Entfernung traf am 9. September 2026 Anna Tscherepanowa, stellvertretende Parteivorsitzende und Leiterin des Jabloko-Verbandes im Gebiet Nowgorod. Die Einzelheiten zu ihrem Fall und zur laufenden Ausschlussserie dokumentiert die Partei in einer Mitteilung zum Gebiet Nowgorod.
Damit wird ein Muster sichtbar: Kandidaten, die eine gemäßigte oppositionelle und gegen den Krieg gerichtete Position vertreten, bleiben nicht deshalb im Rennen, weil sie außerhalb des geltenden Rechts handeln. Sie werden vielmehr über Gerichte, Wahlkommissionen und bürokratische Einwände aus dem Wettbewerb gedrängt. Der Wahlprozess dient so nicht mehr der offenen Konkurrenz um Stimmen, sondern der politischen Kontrolle darüber, wer überhaupt auf dem Stimmzettel stehen darf.
Ein archiviertes Video reichte für den Ausschluss Tscherepanowas
Die Wahlkommission des Gebiets Nowgorod annullierte Tscherepanowas Registrierung wegen der angeblichen „Demonstration extremistischer Symbolik“. Konkret ging es um die Veröffentlichung eines Videos von einer oppositionellen Kundgebung vom 23. Januar 2021 auf ihrem Internetkanal. Die Partei Jabloko bezeichnet das Verfahren als konstruiert und die Verfolgung ihrer Kandidatin als politisch motiviert.
Der Vorwurf macht zugleich die Methode sichtbar. Eine fünf Jahre zurückliegende Aufnahme wird zum Instrument, um eine Kandidatin kurz vor der Abstimmung aus dem Verfahren zu entfernen. Handlungen, die zum Zeitpunkt ihrer Vornahme rechtmäßig waren, werden nachträglich als Grundlage für einen Ausschluss verwendet. Dadurch verliert das Wahlrecht seine Funktion als klare Regel für die Teilnahme und wird zu einem Werkzeug gegen unliebsame Bewerber.
Tscherepanowa ist bereits die fünfte Leiterin einer regionalen Jabloko-Gliederung, die ihre Möglichkeit zur Teilnahme an der laufenden Wahl verloren hat. Zuvor entfernten russische Gerichte Ilja Boronina im Gebiet Udmurtien, Anton Paramonow im Gebiet Tula, Jaroslaw Schtscherbakow im Gebiet Tscheljabinsk und Sergej Kryschow im Gebiet Moskau aus den Einmandatswahlkreisen. Über den Ausschluss Boroninas berichtete die Partei in einer Veröffentlichung zum Gebiet Udmurtien.
Gerichte und Wahlkommissionen begrenzen das politische Feld
Die Abfolge der Entscheidungen zeigt, wie die politische Säuberung organisiert wird. Regionale und überregional bekannte Kandidaten werden einzeln aus dem Verfahren entfernt, während ein Teil der Jabloko-Bewerber formal weiter antritt. Der Kreml erhält damit die Fassade eines pluralistischen Wettbewerbs: Opposition ist auf dem Papier vorhanden, doch jene Personen, die in ihren Regionen tatsächlich Aufmerksamkeit gewinnen oder offen für ein Ende des Krieges eintreten, werden aussortiert.
Diese selektive Zulassung ist kein Ausdruck funktionierender Konkurrenz. Sie erzeugt vielmehr eine kontrollierte Sichtbarkeit von Mehrparteilichkeit, die den bereits vorbestimmten Ausgang der Wahl legitimieren soll. Sobald Kandidaten nicht mehr nur dekorative Präsenz bieten, sondern ein reales Wählerinteresse an sich binden, greifen die zuständigen Stellen auf rechtliche und administrative Ausschlussmechanismen zurück.
Die Begründungen der Behörden folgen dabei unterschiedlichen Mustern. Mal geht es um angeblichen Extremismus in einem archivierten Video, mal um Urheberrechtsfragen oder geringfügige technische Einwände gegen Unterlagen. Gemeinsam ist diesen Verfahren, dass das Wahlrecht nicht als verlässliche Anleitung für die Durchführung einer Abstimmung angewandt wird, sondern als Auswahlapparat: Jeder unabhängige Kandidat kann nachträglich zum potenziellen Regelverstoß erklärt werden.
Die Wahlkommissionen und Gerichte erscheinen damit nicht als unabhängige Instanzen, die Streitigkeiten über die Teilnahme am Wettbewerb entscheiden. Sie setzen politische Vorgaben des Machtapparats um. Die Verfahren gegen Jabloko-Kandidaten legen offen, dass die gerichtliche Form den politischen Charakter der Entscheidungen nicht verdeckt, sondern ihm lediglich den Anschein rechtlicher Ordnung verleiht.
117 Jabloko-Bewerber bleiben zugelassen
Gleichzeitig nehmen derzeit noch 117 Einmandatsbewerber der Partei Jabloko am Wahlkampf zur Staatsduma teil. Gerade diese Zahl verstärkt den Eindruck kontrollierter Auswahl. Die Partei wird nicht vollständig aus dem Verfahren entfernt; zugelassen bleibt vielmehr eine begrenzte Präsenz, während zentrale regionale Führungspersonen und aussichtsreiche Kandidaten fehlen.
Für den Kreml ist diese Konstruktion politisch nützlich. Sie erlaubt den Behörden, auf die formale Beteiligung einer oppositionellen Partei zu verweisen, obwohl deren prägende Vertreter nicht antreten dürfen. Für die Bevölkerung bedeutet sie, dass die Möglichkeit, Widerspruch auf legalem und friedlichem Weg durch die Wahl auszudrücken, systematisch verengt wird.
Die Folgen reichen über die einzelnen Kandidaturen hinaus. Wenn Gerichte und Wahlkommissionen mit rückwirkenden Vorwürfen oder technischen Einwänden die letzten legalen politischen Kräfte mit klarer Gegenposition zum Krieg aus dem Wettbewerb drängen, werden gesellschaftliche Konflikte nicht gelöst. Die Abstimmung wird zu einer Formalität, in der öffentliche Unzufriedenheit weder wirksam artikuliert noch in politische Entscheidungen übersetzt werden kann.
Die Ausschlussserie zeigt deshalb den zentralen Mechanismus der laufenden Wahl: Das System lässt oppositionelle Beteiligung nur so lange zu, wie sie keine eigenständige politische Wirkung entfaltet. Mit Tscherepanowas Entfernung am 9. September 2026 verlor bereits die fünfte regionale Jabloko-Leiterin ihre Kandidatur; insgesamt sind 14 Bewerber aus den Einmandatswahlkreisen ausgeschlossen, während 117 weitere Jabloko-Bewerber formal im Rennen bleiben.