Hamburgs Protest verstärkt den Ruf nach einer Prüfung des AfD-Verbots
Hamburgs Protest verstärkt den Ruf nach einer Prüfung des AfD-Verbots

Hamburgs Protest verstärkt den Ruf nach einer Prüfung des AfD-Verbots

September 15, 2026
3 min. lesezeit

Rund 25.000 Menschen haben am 13. September 2026 in Hamburg gegen Rechtsextremismus demonstriert. Unter dem Motto „Zeit zu handeln – Freiheit muss geschützt werden“ protestierten sie gegen den wachsenden Einfluss rechtsradikaler Parteien. Zugleich forderten Politiker in Nordrhein-Westfalen nach dem Erfolg der AfD in Sachsen-Anhalt eine Prüfung der Voraussetzungen für ein Verbot der Partei. Über die Demonstration in Hamburg berichtete die Zeitung.

Die zeitliche Verbindung beider Vorgänge zeigt, wie stark sich die politische Auseinandersetzung verschärft hat: Auf der Straße mobilisieren breite Bündnisse gegen den Rechtsradikalismus, während auf Landesebene ein Verfahren geprüft werden soll, das bis zu einem möglichen Verbotsantrag führen könnte. Eine Entscheidung über ein Verbot ist damit nicht getroffen. Der Vorschlag aus Nordrhein-Westfalen zielt zunächst auf eine gemeinsame Untersuchung von Bund und Ländern.

25.000 Menschen wenden sich gegen den Rechtsradikalismus

Die Hamburger Kundgebung wurde vom Bündnis „Zusammen gegen Rechts Hamburg“, der Initiative „Prüf“, Fridays for Future und weiteren Organisationen getragen. Zu den Rednerinnen und Rednern gehörten die Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland, Bischöfin Kirsten Fehrs, die Hamburger DGB-Vorsitzende Tanja Chawla, die stellvertretende Vorsitzende der Schura, Özlem Nas, sowie der Musiker Axel Bosse.

Die Größe der Demonstration verleiht der Forderung nach einer entschlosseneren Auseinandersetzung mit rechtsradikalen Parteien besonderes Gewicht. Der Protest richtet sich nicht nur gegen einzelne Aussagen oder Auftritte, sondern gegen die politische Stärkung einer Richtung, deren möglicher Eintritt in staatliche Machtpositionen als Gefahr für die demokratische Ordnung wahrgenommen wird.

Die Initiative „Prüf“ verlangt, dass der Bundesverfassungsgerichtshof alle Parteien überprüft, die der Verfassungsschutz als Verdachtsfälle oder als eindeutig rechtsextremistisch eingestuft hat. Damit verbindet die Initiative den gesellschaftlichen Protest mit einem konkreten institutionellen Weg: Die Einstufungen des Verfassungsschutzes sollen daraufhin untersucht werden, ob sie eine Grundlage für weitere rechtliche Schritte gegen die betroffenen Parteien bilden.

Nach dem Erfolg in Sachsen-Anhalt soll der Bund mit den Ländern prüfen

Den politischen Vorstoß machte Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Hendrik Wüst. Nach dem Erfolg der AfD in Sachsen-Anhalt schlug er die Einrichtung einer Arbeitsgruppe von Bund und Ländern vor. Sie soll die Möglichkeit eines Verbots der AfD untersuchen. Wüst forderte damit keine sofortige Umsetzung eines Verbots, sondern zunächst eine gemeinsame Prüfung der rechtlichen und politischen Voraussetzungen.

Der Vorstoß trifft auf Skepsis bei zahlreichen Politikerinnen und Politikern. Diese Skepsis ändert jedoch nichts daran, dass die Frage eines AfD-Verbots inzwischen auf mehreren Ebenen behandelt wird: in der Zivilgesellschaft durch Demonstrationen und Forderungen nach einer verfassungsgerichtlichen Prüfung, in den Ländern durch politische Initiativen und im Verhältnis zwischen Bund und Ländern durch den Vorschlag einer gemeinsamen Arbeitsgruppe.

Gerade diese Abfolge ist entscheidend. Der Erfolg der AfD in Sachsen-Anhalt hat den Ruf nach einer Untersuchung nicht beendet, sondern verstärkt. Die Hamburger Demonstration wiederum macht sichtbar, dass die Auseinandersetzung nicht auf Parlamente und Behörden beschränkt bleibt. Ein wachsender Teil der Gesellschaft verlangt eine härtere politische Gegenwehr und will verhindern, dass rechtsradikale Parteien ihre derzeitige Unterstützung in Regierungsverantwortung umwandeln.

Im Zentrum stehen die Grenzen demokratischer Macht

Die Befürworter einer stärkeren Gegenwehr verweisen auf konkrete Bereiche, die bei einem weiteren Machtzuwachs der AfD unter Druck geraten könnten: die Unabhängigkeit der Gerichte und der Medien, die Rechte nationaler Minderheiten, die Freiheit der Zivilgesellschaft sowie die demokratischen Kontrollmechanismen. Diese Ordnung sei über mehr als ein halbes Jahrhundert von den deutschen Regierungen aufgebaut worden.

Damit erhält die Debatte über ein mögliches Parteiverbot eine weitergehende Bedeutung. Es geht nicht allein um den rechtlichen Status der AfD, sondern um die Frage, ob und mit welchen Mitteln die demokratischen Institutionen auf den wachsenden Einfluss rechtsradikaler Kräfte reagieren. Die Demonstration in Hamburg brachte diesen gesellschaftlichen Anspruch auf die Straße; der Vorschlag aus Nordrhein-Westfalen überführt ihn in einen politischen Prüfauftrag.

Eine Arbeitsgruppe von Bund und Ländern wäre zunächst ein vorbereitender Schritt. Sie würde weder ein Parteiverbot beschließen noch dessen Ausgang vorwegnehmen. Ihr Zweck bestünde darin, die Möglichkeit eines Verbots zu untersuchen, obwohl viele Politikerinnen und Politiker dem Vorhaben skeptisch gegenüberstehen.

Bestätigt ist damit vor allem die neue politische Dynamik: Am 13. September 2026 demonstrierten in Hamburg rund 25.000 Menschen gegen den Rechtsradikalismus, während Nordrhein-Westfalen nach dem AfD-Erfolg in Sachsen-Anhalt eine gemeinsame Prüfung des Verbots anstoßen will. Die Forderung nach einer stärkeren Abwehr rechtsradikaler Parteien ist damit zugleich gesellschaftlich sichtbar und politisch auf die Ebene von Bund und Ländern gehoben.

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