AfD-Programm in Sachsen-Anhalt sieht Änderungen bei Kontrollinstitutionen vor
AfD-Programm in Sachsen-Anhalt sieht Änderungen bei Kontrollinstitutionen vor

AfD-Programm in Sachsen-Anhalt sieht Änderungen bei Kontrollinstitutionen vor

Oktober 1, 2026
2 min. lesezeit
Quelle

Das Programm der Alternative für Deutschland (AfD) für Sachsen-Anhalt sieht nach der vorliegenden Analyse Veränderungen bei mehreren Institutionen vor. Betroffen wären unter anderem der Verfassungsschutz, die politische Bildung, der öffentlich-rechtliche Rundfunk, die Finanzierung von Vereinen und die für Migration zuständige Verwaltung.

Bei der Landtagswahl am 6. September 2026 erhielt die AfD laut den vorgelegten Angaben 43,8 Prozent der Stimmen und 39 der 83 Sitze. Für die absolute Mehrheit fehlen ihr drei Mandate. Allein kann die Partei damit nicht regieren. Das Wahlergebnis verleiht ihrem bisherigen Oppositionsprogramm jedoch größere Bedeutung für mögliche Koalitions- oder Regierungsverhandlungen.

Verfassungsschutz und politische Bildung

Der Landesverfassungsschutz stuft den AfD-Landesverband Sachsen-Anhalt nach den Angaben der Quelle seit Oktober 2023 als rechtsextremistisch ein. Die Partei bestreitet diese Einstufung. Sie will die Bewertung verfassungsfeindlicher Aktivitäten stärker auf Kriterien wie Gewaltbereitschaft oder Gesetzesverstöße beschränken. Außerdem sollen öffentliche Berichte abgeschafft werden, die sie als Instrumente politischer Stigmatisierung bezeichnet.

Eine solche Änderung könnte die Beobachtung nicht gewalttätiger Aktivitäten gegen die demokratische Ordnung erschweren. Zugleich würde eine Regierung die Zuständigkeiten einer Behörde verändern, die sie selbst überwacht. Ob und wie eine solche Reform rechtlich umgesetzt werden könnte, bleibt offen.

Die AfD schlägt außerdem vor, das derzeitige Landeszentrum für politische Bildung durch ein Institut für politische Bildung und kulturelle Identität zu ersetzen. Sie wirft bestehenden Einrichtungen und einigen Partnerorganisationen eine linke Indoktrination vor. Nach der Analyse enthält der Vorschlag jedoch keine klaren Garantien für die Unabhängigkeit der neuen Einrichtung, eine pluralistische Leitung oder eine autonome Gestaltung der Bildungsinhalte.

Förderung, Rundfunk und Migration

Vereine, die öffentliche Förderung beantragen, sollen sich nach dem Programm sowohl zur Demokratie als auch zu einer patriotischen Ausrichtung bekennen. Die Achtung demokratischer Grundsätze kann eine Voraussetzung für staatliche Zuschüsse sein. Der Begriff Patriotismus bleibt nach der Analyse jedoch unbestimmt. Ohne klare Bewertungskriterien und Beschwerdemöglichkeiten könnte dies eine Bevorzugung regierungsnaher Organisationen ermöglichen.

Im Rundfunkbereich fordert die AfD die Kündigung von Staatsverträgen, die den öffentlich-rechtlichen Rundfunk regeln, die Abschaffung des von Haushalten gezahlten Rundfunkbeitrags, eine Überprüfung der Altersversorgung sowie eine Neuordnung der Landesmedienanstalt. Auch die Unterstützung für den Bürgerradiosender Radio Corax soll verringert werden. Reformen bei Finanzierung und Organisation sind grundsätzlich möglich. Die Wirkung der Vorschläge wäre jedoch durch die Pressefreiheit, vertragliche Verpflichtungen und die Zuständigkeiten anderer Länder begrenzt.

Für die Migrationsverwaltung sieht das Programm eine besondere Struktur für Abschiebungen, ein Büro für „Remigration“ und einen zuständigen Beauftragten vor. Geplant sind außerdem mehr Abschiebeflüge und eine restriktivere Anwendung des Ermessens, über das Ausländerbehörden verfügen. Änderungen beim Staatsangehörigkeitsrecht würden Bundesrecht und verfassungsrechtlichen Grenzen unterliegen. Die vorliegende Analyse belegt keinen allgemeinen Plan zur Ausweisung deutscher Staatsbürger aufgrund ihrer Herkunft oder Religion.

Weiterhin schlägt die AfD freiwillige kommunale Streifen vor, die den örtlichen Ordnungsbehörden unterstellt wären. Sie sollen eine unterstützende Funktion haben und die Polizei nicht ersetzen. Unklar bleiben laut der Analyse unter anderem Regeln für die Auswahl, den Datenzugang, die Grenzen des Einschreitens und die unabhängige Prüfung von Beschwerden.

Parlamentarische Kontrolle

Als relevantes Beispiel nennt die Quelle einen Verfahrenskonflikt im Thüringer Landtag im September 2024. Der von der AfD gestellte Alterspräsident soll die Abstimmung über eine geänderte Tagesordnung vor der Wahl der Parlamentsleitung verhindert haben. Das Landesverfassungsgericht griff ein. Bei der Fortsetzung der Sitzung wurde seine Entscheidung befolgt.

Der Vorgang belegt keinen nationalen Plan zur illegalen Machtübernahme. Er zeigt nach der Analyse jedoch, wie eine vorübergehende Verfahrensfunktion genutzt werden kann, um den Willen einer Mehrheit zu blockieren, und welche Bedeutung die gerichtliche Kontrolle hat.

Die Bewertung muss zwischen den Landesverbänden und der Bundespartei unterscheiden. Die vorliegende Analyse verweist auf einen umstrittenen rechtlichen Status sowie auf Gerichtsentscheidungen, die zwischen ernsthaften Verdachtsmomenten und den Beweisen für eine Einstufung der gesamten Partei unterscheiden. Daraus lässt sich nicht automatisch auf die Absichten jedes einzelnen Mitglieds schließen.

Der beschriebene mögliche Risikokern liegt in einer schrittweisen Konzentration von Einfluss auf Ernennungen, Haushalte und administrative Prioritäten. Entscheidend wäre daher, ob Institutionen ihre Unabhängigkeit behalten, öffentliche Förderung auch kritischen Organisationen offensteht und die Kontrolle der Regierung ohne politische Vergeltung arbeiten kann.

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