Die Bauministerkonferenz fordert von der Bundesregierung, Rahmenbedingungen für Vergesellschaftungen großer Wohnungsbestände zu schaffen. Laut einer Beschlussvorlage, die der „Handelsblatt“ vorliegt, sollen diese Maßnahmen Investitionen im Wohnungsmarkt schützen. Geplant ist eine Aufforderung an die Regierung, investitionsfreundliche Anreize zu setzen, anstatt durch Vergesellschaftung in die Eigentumsfreiheit einzugreifen. Stattdessen soll ein Gesetzentwurf zur Sicherung der Investitionssicherheit auf den Weg gebracht werden.
Die Vorlage trägt den Titel „Investitionssicherheit auf dem Wohnungsmarkt erhalten, Vergesellschaftungen Grenzen setzen“ und stammt von den Bauministerien der Bundesländer Bayern und Nordrhein-Westfalen. Ina Scharrenbach, Bauministerin von Nordrhein-Westfalen, betonte, dass die Lösung des Wohnungsproblems durch Neubauten und nicht durch die Vergesellschaftung von Eigentum erfolgen sollte. Deutschland benötige eine klare verfassungsrechtliche Positionierung zur Eigentumsgarantie.
Im Hintergrund steht die aktuelle Debatte in Berlin über die mögliche Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen basierend auf Artikel 15 des Grundgesetzes. Die Beschlussvorlage warnt vor negativen Auswirkungen auf das Investitionsklima für den Mietwohnungsbau sowie auf den Wirtschaftsstandort Deutschland insgesamt. Insbesondere die Befürchtungen hinsichtlich der Stabilität des Bankensektors und des Finanzmarkts werden hervorgehoben.