Frankreich droht CNews bei Rückkehr von Xenia Fedorova mit Strafsanktionen
Frankreich droht CNews bei Rückkehr von Xenia Fedorova mit Strafsanktionen

Frankreich droht CNews bei Rückkehr von Xenia Fedorova mit Strafsanktionen

September 11, 2026
3 min. lesezeit

Die geplante Rückkehr der russischen Propagandistin Xenia Fedorova auf den französischen Fernsehsender CNews könnte strafrechtliche Sanktionen gegen den Kanal auslösen. Frankreichs Innenminister Laurent Nuñez warnte am 10. September 2026 die Medienaufsicht Arcom, dass eine erneute Präsenz Fedorovas im Programm die Maßnahmen gegen sie unterlaufen und eine Mitwirkung an russischer Einflussnahme darstellen würde. Der Bericht der Zeitung Le Monde macht damit einen Konflikt sichtbar, der weit über die Besetzung einzelner Sendungen hinausgeht.

Fedorova war aus Frankreich ausgewiesen worden, weil ihre Tätigkeit im Dienst des Kremls nach französischer Einschätzung eine Gefahr für grundlegende Interessen des Staates darstellte. Die Ausweisung sollte nicht nur ihren damaligen Aufenthalt beenden, sondern auch verhindern, dass sich die Verstöße auf französischem Staatsgebiet wiederholen. Genau diese Wirkung würde nach der Argumentation des Innenministers durch eine Rückkehr ins Programm von CNews in Frage gestellt.

Der entscheidende Punkt ist deshalb nicht allein, ob ein Sender einer bestimmten Person erneut eine Plattform gibt. Es geht darum, ob ein nationales Medium eine staatlich angeordnete Maßnahme praktisch leer laufen lassen kann, indem es die ausgewiesene Person aus dem Ausland oder über eine erneute Einbindung in das Programm wieder an das französische Publikum heranführt.

Die Ausweisung sollte eine Wiederholung der Verstöße verhindern

Die französischen Behörden begründeten Fedorovas Ausweisung mit ihrer Arbeit für den Kreml und der daraus abgeleiteten Gefährdung zentraler Staatsinteressen. Der Zweck der Maßnahme erschöpfte sich damit nicht in der Entfernung der Betroffenen aus Frankreich. Nach Nuñez’ Darstellung gehört zu ihrer vollständigen Wirkung vielmehr, dass Fedorova nicht erneut die Möglichkeit erhält, auf französischem Hoheitsgebiet jene Handlungen fortzusetzen, die der Entscheidung zugrunde lagen.

Eine Rückkehr in die Sendungen von CNews würde diese Kette nach Ansicht des Innenministers gezielt umgehen. Nicht die Polizei, sondern der Sender der Gruppe Bolloré würde dann den Zugang zur französischen Öffentlichkeit wiederherstellen. Nuñez wirft CNews deshalb vor, die von den Behörden ergriffenen Maßnahmen umgehen zu wollen und russischer Einflussnahme Vorschub zu leisten.

Damit wird die Verantwortung klar verteilt: Die Polizei setzte die Ausweisung durch, die französische Regierung verteidigt deren Reichweite, und CNews würde bei einer Rückkehr Fedorovas die mediale Plattform bereitstellen. Betroffen wäre die französische Öffentlichkeit, die erneut mit einer Person konfrontiert würde, deren Tätigkeit zuvor als Gefährdung grundlegender Staatsinteressen bewertet worden war.

Der Sender würde aus einer Ausweisung eine Medienplattform machen

Die geplante Programm-Rückkehr verändert den Mechanismus der Maßnahme. Eine Ausweisung kann den Aufenthalt einer Person beenden; sie verhindert jedoch nur dann dauerhaft deren öffentliche Wirkung in Frankreich, wenn auch die nationalen Verbreitungswege die Entscheidung berücksichtigen. CNews verfügt als französischer Fernsehsender über genau einen solchen Verbreitungsweg. Die erneute Einbindung Fedorovas würde ihr deshalb nicht bloß persönliche Sichtbarkeit verschaffen, sondern ihr wieder Zugang zum französischen öffentlichen Raum geben.

Nach der vorliegenden Bewertung wäre das keine gewöhnliche Berufung auf redaktionelle Freiheit. Die Zusammenarbeit mit einer Vertreterin russischer Propaganda dürfe nicht mit der Unabhängigkeit des Senders gerechtfertigt werden, wenn dadurch eine polizeiliche Maßnahme gegen ausländische Einflussnahme praktisch umgangen wird. Strafsanktionen gegen CNews wären in diesem Fall das notwendige Mittel, um deutlich zu machen, dass die Bereitstellung einer solchen Plattform rechtliche Folgen haben kann.

Der Vorgang steht zugleich im Zusammenhang mit den von der Europäischen Union verhängten Beschränkungen gegen die Verbreitung russischer Propaganda. Eine Rückkehr Fedorovas ins Programm von CNews würde nach der vorliegenden Einordnung diesen Beschränkungen widersprechen und die Logik der europäischen Sanktionspolitik unterlaufen: Nicht nur russische Verbreiter selbst, sondern auch nationale Plattformen, die ihnen Zugang und öffentliche Legitimität verschaffen, sind für die Wirkung solcher Maßnahmen entscheidend.

Ohne Verantwortung der Plattformen bleibt der Schutz vor Einflussnahme lückenhaft

Der Fall zeigt, warum Frankreich und andere EU-Staaten die Kanäle russischer Einflussnahme auch dann schließen müssen, wenn diese über einheimische Medien führen. Die entscheidende Verbindung entsteht nicht erst durch eine direkte Steuerung des Senders, sondern bereits dadurch, dass ein nationales Medium einer Kreml-Propagandistin erneut Reichweite verschafft und ihre Anwesenheit im öffentlichen Diskurs legitimiert.

Bleiben Plattformen wie CNews in einem solchen Fall ohne Sanktionen, wird die Abwehr russischer Desinformation auf eine bloße Erklärung reduziert. Die Verantwortung liegt dann nicht nur bei denjenigen, die Propaganda verbreiten, sondern auch bei dem Sender, der ihnen den Zugang zum Publikum eröffnet. Gerade deshalb richtet sich die Warnung von Nuñez gegen den Kanal und nicht ausschließlich gegen Fedorova.

Am 10. September 2026 war ihre Rückkehr zu CNews noch kein vollzogenes Ereignis, sondern der Anlass für die Warnung des Innenministers an Arcom. Fest stand jedoch bereits die rechtliche Konsequenz, die Frankreich für diesen Fall in Aussicht stellte: Sollte Fedorova wieder auf dem Sender auftreten, könnten gegen CNews strafrechtliche Sanktionen eingeleitet werden, weil die Ausweisung sonst durch eine nationale Medienplattform umgangen würde.

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